Schätzungsweise sind weltweit zwischen einem Sechstel (Studie von N. Williams und L. Kapila) und einem Drittel (Untersuchung von Doreen Anne Crawford) aller Männer beschnitten, das entspricht zwischen 600 Millionen und 1,2 Milliarden männlicher Personen. Unter den abrahamitischen Religionen wird die rituelle Beschneidung von Knaben nicht nur bei Juden und Muslimen, sondern auch von christlichen Kirchen, wie etwa der Koptischen, der Äthiopisch-Orthodoxen und Eritreisch-Orthodoxen Kirche sowie von afrikanischen Religionsgemeinschaften vorgenommen.
hadrian Die Hellenen schätzten die intakte Vorhaut und tolerierten den jüdischen Brauch der Brit Mila nicht. In 2. Jahrhundert vor der Zeitrechnung verbot Antiochos IV. Epiphanes die Beschneidung. Die Einführung der Todesstrafe war einer der Gründe des Aufstandes der Makkabäer. Drei Jahrhunderte später verbot der römische Kaiser Hadrian ebenfalls die Beschneidung, einer der Gründe des Bar-Kochba-Aufstandes.
In modernen Zeiten war die Beschneidung in der UdSSR zwar nicht de jure, doch de facto verboten. Trotzdem ließen sich Juden, denen die Ausreise verweigert wurde, sogenannte Refuseniks, heimlich beschneiden. Für die meisten von ihnen blieb die Beschneidung aber unmöglich.
Heute ist die religiöse Beschneidung in den meisten Ländern der Welt zugelassen. 2008 urteilte der finnische Obergerichtshof, dass die rituelle Beschneidung erlaubt ist. 2011 versuchte eine Bürgerinitiative in San Francisco ein Referendum zum Verbot der Beschneidung zu organisieren. Die Volksbefragung wurde aber noch vor dem Urnengang von einem Gericht für verfassungswidrig erklärt. Kurz danach erließ der Staat Kalifornien ein Gesetz, das regionale Verbote von Beschneidung untersagt.
schweden Nur Schweden schränkt die rituelle Beschneidung ein, indem es verlangt, dass rituelle Beschneider eine Bewilligung des Gesundheitsministeriums einholen, und Beschneidungen ab dem Alter von zwei Monaten nur mit örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Die Brit Mila wird in Schweden weiterhin praktiziert. Übrigens ist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht nur kein Gegner, sondern sogar ein Befürworter der Beschneidung. Verschiedene Studien bestätigen und betonen immer die gesundheitlichen Vorteile einer frühen Beschneidung. Auch Frauen sind weniger gesundheitsgefährdet, wenn ihre Partner beschnitten sind.
Kinder von Sozialschwachen haben Anspruch auf staatliche Kostenübernahme ihrer Erstkommunion. Dementsprechend urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Jahr 2002, dass ein sozialhilfeberechtigtes muslimisches Kind ebenfalls Anspruch darauf hat, dass die ärztlichen Kosten der rituellen Beschneidung vom Sozialamt getragen werden.