Suizid

Mein Tod gehört nicht mir

Der Verlust eines nahestehenden Menschen durch Selbstmord ist besonders schwer zu verkraften. Über die Frage, welche Trauerrituale in einem solchen Fall angebracht sind, wird immer wieder diskutiert. Foto: imago

Ich möchte selbst über das Ende meines Lebens entscheiden dürfen. Vor allem: wie, wann und wo.» Das hörte ich kürzlich in einer Diskussion über die Pläne des Bundestages, die organisierte Beihilfe zum Suizid gesetzlich neu zu regeln. «Mein Tod gehört mir», war die Rechtfertigung. Wie sieht das aus jüdischer Sicht aus?

Das jüdische Religionsgesetz basiert auf folgendem Prinzip: Das Leben ist nicht das Eigentum des Menschen, sondern es bleibt das Eigentum des Schöpfers. Leben ist geliehen, verbunden mit der Aufgabe, es zum Besten zu nutzen. Daraus resultiert zum einen die Verpflichtung, für seinen Körper und für seine Seele – beides ist uns geliehen – gut zu sorgen, zum anderen aber auch das Verbot, den Körper oder die Seele zu verletzen. Wer Leben nimmt – das eigene oder das eines anderen – raubt Gottes Eigentum. Es ist Chillul Haschem, «Entweihung Gottes». Das jüdische Religionsgesetz geht damit nicht leichtfertig um, wie man sich denken kann.

Doch gleichzeitig basiert das Judentum auf einem theologischen Prinzip: Das Ziel der jüdischen Religion ist die Liebe zum Leben. Aus diesem Grund sind religiöse Diskussionen niemals leicht, denn jeder Aspekt birgt viele Facetten, so vielfältig wie das Leben eben ist. Es geht nie bloß um die Tradition des Judentums alleine, sondern darum, wie diese Tradition gelebt wird.

Das Leben gilt als etwas so Heiliges im Judentum, dass zu seiner Erhaltung (Pikuach Nefesch) alle Gebote der jüdischen Tradition gebrochen werden dürfen – ja sogar müssen, mit nur drei Ausnahmen: Um Götzendienst zu vermeiden, um Inzest zu vermeiden und um die Ermordung eines anderen zu vermeiden, darf man sich töten lassen oder sich selbst das Leben nehmen (Sanhedrin 74a). Dies ist Kiddusch Haschem, «Heiligung Gottes».

Transport Am 17. März 1943 schrieb eine Frau – man vermutet, eine Hausangestellte – folgenden Brief über die letzten Tage vor einem angekündigten Transport in ein KZ (die sprachlichen Fehler sind im Original): «Sehr geehrte gnädige Frau! Teile Ihnen heute eine traurige und schmerzliche Nachricht mit, Frau H. ... ist heute Mittag sanft entschlafen.

Am Sonnabend kam die Nachricht, das es am Dienstag forgeht. Frau A. ... ist mit aber 5 andere haben den Weg wie Frau H. gewählt. Es waren furchtbare Tage habe mehrere Tage und Nächte an Ihrem Bette in Angst und Schmerz geweilt und den immer die furchtbare Controlle. Nun hat die liebe Gute Ihre Ruhe. Sie war so tapfer und hat sich so beherrscht. Die Einäscherung fand auf ihren Wunsch in aller Stille statt, Trauerfeier verboten. ...»

Meine Freundin wusste, dass ihre Urgroßmutter, die in Deutschland geblieben war, Selbstmord begangen hatte, doch erst vor ein paar Wochen fand sich dieser Brief unter den Papieren ihrer Mutter.

«Trauerfeier verboten» spiegelt die rechtliche Situation wider, denn nach einem Selbstmord erfolgen nicht die üblichen Trauerriten. Wer sich das Leben genommen hat, soll zwar begraben werden (5. Buch Mose 21,23), doch dem Schulchan Aruch und anderen Quellen des jüdischen Religionsgesetzes zufolge in einem Abstand von mindestens acht Ellen zu anderen Gräbern, denn man soll «den Bösen nicht mit den Gerechten begraben» (Jore Dea 345). Auf dem Friedhof in Berlin-Weißensee gibt es daher zum Beispiel ein besonderes Feld mit besonderen Gräbern. Viele tragen dasselbe Datum – jeweils Tage vor Transporten, denn viele wählten denselben Weg wie Frau H. in dem eben zitierten Brief.

Man hält im Falle eines Suizids keine Rede über den Verstorbenen. Dies folgt der Ansicht Rabbi Akivas gegen Rabbi Jischmael, der das Gegenteil meinte. Außerdem lehrt der Talmud (Soferim 2,1–5), man solle nicht trauern – denn Gott hat ja hier kein Leben genommen, sondern jemand hat Gott das Leben geraubt. Das heißt, man macht nicht den üblichen Riss in ein Kleidungsstück oder trägt nichts, das diesen Riss symbolisiert. Doch Jacob ben Ascher (Tur, Jore Dea 345) meint, dies gelte nur für entfernte Angehörige, nicht für die engste Familie, denn für sie gilt, dass man Riten ausführt, die die Hinterbliebenen ehren.

Kaddisch Nach einem Suizid wird kein Kaddisch für den Verstorbenen gesagt, doch dies wird von Rabbinern verschiedener Zeiten immer wieder heftig diskutiert. Die Angehörigen gelten nicht als «Awelim», als Trauernde. Das heißt, sie sind nicht verpflichtet, die Gebote für Trauernde zu beachten. Es gibt keine Schiwa. Doch Riten, die den Hinterbliebenen dienen und dem Leben gelten, sollen ausgeführt werden. Daher kann man den Angehörigen am Grab Kondolenz erweisen. Dies ist die allgemeine Regel: Man erweist den Lebenden Ehre, aber betrauert nicht den Toten, der sich selbst getötet hat.

Ich kann keine übersichtliche vergleichende Tabelle erstellen, die zeigen würde, was üblicherweise geschieht und was nach einem Suizid anders ist, denn die Bräuche variieren erheblich von Ort zu Ort, von Situation zu Situation und wurden zu allen Zeiten immer wieder neu diskutiert, bis heute. Nur eines bleibt konstant: Wer durch Suizid gestorben ist, schafft eine besondere Situation, die zu erörtern ist.

Quellen Die Suizidfälle, die die Quellen des Judentums erwähnen, fallen religionsgesetzlich übrigens gar nicht unter die Kategorie «Suizid», denn die eben genannten Bestimmungen gelten nur für den religionsgesetzlich definierten bewussten Suizid («hameabed atzmo leda’at»), das heißt, für jemanden, der öffentlich ankündigt, sich zu töten, und dies dann unmittelbar danach tut. Alles andere gilt als Unfall oder gewöhnlicher Tod, und es folgen alle üblichen Trauerbräuche. Bibel, Midrasch und Talmud erzählen von Menschen, die sich vor allem aus zwei Gründen das Leben nehmen: aus Verzweiflung oder aus Schuldgefühl.

Aus Verzweiflung töteten sich Samson (Richter 16, 23–31), Saul (Samuel 31, 1–5), Ahitofel (2. Buch Samuel 17,24), Simri (1. Buch Könige 16,18), ein Mädchen (Baba Batra 3b), ein Römer (Taanit 29a), ein Elternpaar (Chullin 94a und Derech Erez Rabba 9, 57b) und eine Gruppe entführter Kinder (Gittin 57b); aus Schuldgefühl töteten sich der Henker Rabbi Chaninja ben Teradjons (Awoda Zara 18a), ein Mann, der einen Fehler begangen hatte (Chulin 94a); ein Student (Bereschit 23a) und jemand, der Rabbi Akiva beleidigt hatte (Kohelet Rabba 10,7).

Eindrücklich ist die Geschichte von Jakum aus Tzerorot im Midrasch, der sich durch alle vier traditionellen Hinrichtungsarten selbst tötete: Er richtete einen Pfahl auf, an dem er ein Seil befestigte, und baute eine Mauer, auf die er Steine legte. Er entzündete ein Feuer vor dem Pfahl und befestigte ein Schwert in der Mitte des Pfahls. Er hängte sich an den Pfahl und wurde, als das Seil vom Feuer verbrannt wurde, erhängt, während er gleichzeitig auf das Schwert fiel, das ihn enthauptete, während die Steine der Mauer ihn steinigten, und als er ins Feuer fiel, wurde er verbrannt (Bereschit Rabba 65,22).

So absurd die Geschichte klingen mag: Bis heute ist jeder gelungene Selbstmord in der Regel eine geplante Handlung – meist so genau geplant, dass selbst die engsten Freunde oder Familienangehörigen nichts davon ahnen, damit der Erfolg des Plans nicht gefährdet wird.

krankheit Etwas anderes sind die nicht erfolgreichen sogenannten Suizidversuche – in die Tat umgesetzte Hilfeschreie und Sehnsucht nach Veränderung; unter veränderten Umständen würden die Betroffenen das Leben wählen. Erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts gibt es eine medizinische Suizidforschung. Nach ihrem derzeitigen Stand ist die größte Zahl der Selbstmorde eine Folge von klinischer Depression, von Borderline-Erkrankungen oder anderen – es sind daher nicht Suizide im Sinne der Halacha («hameabed atzmo leda’at»), sondern Folgen von Krankheit (sche-lo le-da’at).

Für die jüdische Tradition ist wichtig, dass die Ehrung und die Bedürfnisse der Lebenden zu achten sind. Wer einen Familienangehörigen, einen Freund oder eine Freundin durch Selbstmord verloren hat, weiß, dass die Trauer um diesen Menschen nie wirklich endet und dass man sich immer wieder fragt, ob man nicht selbst Schuld an diesem Tod haben könnte, ob man ihn hätte vermeiden können.

sterbeprozess Eine besondere Situation gilt für Sterbende während der letzten 72 Stunden ihres Lebens unter besonderen Umständen, sogenannten «Gosesim» (Jore Dea 339). Auch hier gilt es, das Leben zu erhalten; gleichzeitig aber soll man Hindernisse aus dem Weg räumen, die das Sterben verhindern könnten. Der Talmud schildert die letzten Stunden von Rabbi Jehuda HaNasi.

Seine Schüler flehten für ihn zu Gott, doch seine Magd, die ihn pflegte und die fortwährend erlebte, wie er litt, ging ins Obergemach und betete, dass er doch sterben dürfe. Doch er starb nicht. – Und so soll man ja auch nicht beten. – Da nahm die Magd einen Krug und warf ihn vom Dach. Aufgeschreckt vom Lärm unterbrachen die Schüler kurz ihr Gebet – und Rabbi Jehuda starb (Ketubot 104a).

Zusammenfassend gilt: Sterben ist ein Teil des Lebens – und der Prozess des Sterbens am Ende des Lebens ist daher Teil der Heiligkeit des Lebens. Selbstmord und Sterbehilfe sind im Judentum also nicht grundsätzlich verboten, doch jede Entscheidung, wann ein Leben beendet werden soll – das eigene wie das anderer –, muss aus jüdischer Sicht in höchstem Respekt vor Gott, dem Schöpfer und Eigentümers des Lebens, erfolgen.

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