Gebote, die der Mensch mit seinem Verstand nachvollziehen kann, werden in der jüdischen Tradition Mischpatim genannt – im Gegensatz zu Chukkim, deren Befolgung nicht logisch erscheinen muss. In den biblischen Mischpatim wird gelegentlich ein »jüdisches Pendant« zum altgriechischen Konzept der Naturgesetze gesehen.
Im Wochenabschnitt Mischpatim (2. Buch Mose 21,1–24,18) finden wir unter vielen anderen Geboten dieser Kategorie auch die Anweisung: »Und wenn Männer Streit haben, und es schlägt einer den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, und er stirbt nicht, aber er liegt zu Bett: Wenn er aufsteht und im Freien umhergeht an seiner Krücke, so ist der Schläger frei, nur soll er dessen Versäumnis erstatten und ihn heilen lassen.«
Rechtsformular So übersetzt N.H. Tur-Sinai das Rechtsformular im 2. Buch Mose 21, 18–19, das »zivilrechtlich« regelt, dass der Verursacher einer Körperverletzung den Verdienstausfall des Geschädigten erstatten muss und diesen »heilen lassen soll«, also anfallende Arzthonorare zahlen muss. Im hebräischen Urtext ist »ihn heilen lassen« eigentümlich mit der Verdoppelung »werapo jerape« formuliert. In der Buber-Rosenzweig-Verdeutschung ist diese Stelle exakter mit »... und lasse ihn heil ausheilen« übertragen.
Der Talmud sieht in der hier formulierten Verpflichtung, nach einer Körperverletzung Arzthonorare zu zahlen, den biblischen Beleg dafür, dass der Arzt die Erlaubnis hat, Kranke und Verletzte zu heilen, indem sein Tun stillschweigend vorausgesetzt, also a priori autorisiert wird (Baba Kama 85a-b, Berachot 60a). Nach Raschis Kommentar greift er damit ausdrücklich nicht in den göttlichen Plan oder eine Vorbestimmung ein. Im rabbinischen Schrifttum bis hinein in heutige Responsa finden sich vielerlei Erklärungen und Interpretationen, warum in der Tora dem Arzt die Befugnis zum Heilen erteilt wird, und »werapo jerape« steht synonym für die »Autorisierung des Arztes zu heilen«.
Legitimation Rabbi Meir Leib ben Jechiel Michael interpretierte die Verdoppelung »lasse ihn heil ausheilen« oder »… heilen soll er ihn (heilen) lassen« als Ausdruck der Verpflichtung, bei Rückfall oder Verschlimmerung eines Krankheitsverlaufes weitere ärztliche Maßnahmen zu ergreifen. Spätere Kommentatoren erweiterten diesen Ansatz auf die Möglichkeit, einen zweiten Arzt hinzuzuziehen, wenn dem ersten Arzt die erfolgreiche Behandlung misslingt. Aber auch die profane Legitimation, für die Ausübung des Arztberufes ein Honorar zu verlangen, wird im Talmud aus »werapo jerape« abgeleitet (Berachot 60a).
Nachmanides, selbst ein Arzt, sah in »werapo jerape« eine Art Rückversicherung für all jene Ärzte, die vor der Ausübung der Heilkunst Angst hatten, weil sie befürchteten, durch einen Irrtum im schlimmsten Falle den Tod eines Patienten verantworten zu müssen. Aus der Erlaubnis (Heter) den Arztberuf auszuüben, wurde im Schulchan Aruch (Jore Deah 336,1) schließlich die Verpflichtung (Mizwa chijuwit) zur Ausübung der Heilkunde durch den Arzt – und die Annahme, dass der Arzt in erster Linie gute Absichten hat. Das sollte bei Ärzten die Sorge zerstreuen, durch unbeabsichtigte Fehler zum »Mörder« werden zu können. Allerdings wird der Arzt aufgrund der Expertise, die er sich erworben hat, mit anderen Maßstäben gemessen als ein Laie. Er kann zum Mörder im halachischen Sinne werden, wenn er den Tod eines Menschen dadurch verschuldet, dass er dessen Behandlung verweigert.
STilmittel Rabbi Samson Raphael Hirsch und Rabbi Baruch Halevi Epstein erklärten die Verdoppelung in »werapo jerape« als stilistisches Mittel, durch das die Tora betont, dass es weder Mangel an Gottvertrauen sei, einen Arzt zu konsultieren, noch dass die Ausübung der ärztlichen Kunst als blasphemische Hybris missverstanden werden darf.
Die Tora geht selbstverständlich davon aus, dass der Mensch Heilkunde ausübt – ja, sie fordert es sogar. Das fatalistische Annehmen einer Krankheit widerspricht der Halacha und der jüdischen Tradition. Laut Talmud ist es Juden untersagt, sich in einer Stadt niederzulassen, in der kein Arzt praktiziert. Der Arzt ist in seinem Tun jedoch bloß ein Instrument Haschems. Nur Haschem alleine bringt wirklich Heilung. Daher kommt der Arzt auch nicht in Konflikt mit dem 2. Buch Mose (15,16), wo es heißt: »… denn ich bin der Ewige, dein Arzt«.
»Werapo jerape« ist das jüdische Konzept gegen eine fatalistische Sicht, die glaubt, alle Krankheiten und deren Verlauf seien vorbestimmt und daher unbeeinflussbar. Auch die hochtechnisierte Medizin und zielgerichtete molekulare Therapien sind im Einklang mit der Halacha. Zugleich mahnt uns »werapo jerape«, nicht an eine Medizin zu glauben, die scheinbar alles kann und von vermeintlichen Göttern in Weiß praktiziert wird.
Maimonides Maimonides, der wohl berühmteste jüdische Arzt, argumentiert in seinen Schriften erstaunlicherweise nicht mit »werapo jerape« als biblischem Beleg für die Mizwa der Heilkunde, sondern leitet die Legitimation und die Verpflichtung zu heilen aus »wehaschewoto lo« (5. Buch Mose 22,2) ab, also aus der Pflicht, alles Verlorene seinem Besitzer zurückzugeben. Maimonides zählt in seinem Kommentar zum Mischna-Traktat Nedarim (4,4) nicht nur Materielles zu dem Verlorenen, das seinem Besitzer zurückgegeben werden muss, sondern auch die körperliche und seelische Gesundheit.
In Fortsetzung dieser Argumentation fragt die moderne jüdische Medizinethik, ob die Verpflichtung, das Verlorene zurückzugeben, auch dann noch besteht, wenn zweifelsfrei klar ist, dass es unwiderruflich verloren ist. Anders gesprochen: es wird hinterfragt, ob die Verpflichtung des Arztes, um jeden Preis weiterzubehandeln, auch besteht, wenn der Tod unabwendbar in Kürze bevorsteht und diese Behandlung dazu führen könnte, dass der Sterbende etwas anderes verliert: die Würde.
Der Autor ist Hämatologe, Onkologe und Palliativmediziner am Klinikum Bielefeld und Mitglied der Jüdischen Kultusgemeinde Bielefeld »Beit Tikwa«.