Die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sehen keine neuen Vorgaben für Religionsgemeinschaften vor.
In einer Vorlage für die Videoschalte zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am Dienstag in Berlin war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Corona-Tests vorlegen sollten.
infektionszahlen Um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden, hätten demnach alle Personen ab sechs Jahren, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen müssen.
Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. kna