Von einer Epidemie spricht Avraham Steinberg: einer Epidemie der Klagen gegen Ärzte. Der Rabbiner und Neurologe aus Je-
rusalem denkt vor allem an die Situation in den USA und in Israel. Die Klageflut führe dazu, dass Ärzte »Defensivmedizin« betrieben, wie er sagt: Sie muten den Patienten medizinisch unnötige Tests zu und versetzen sie damit in Angst und Schrecken vor höchst unwahrscheinlichen Krankheiten – alles nur, um sich abzusichern.
Der Gipfel seien Klagen wegen »irrtümlichen Lebens«: Menschen mit einer Erbkrankheit klagen, weil diese nicht vor der Geburt festgestellt und entsprechend reagiert wurde. Sicherlich gebe es berechtigte Klagen, aus denen Mediziner lernen können, findet Steinberg – besonders in gravierenden Fällen. Doch die Klageflut verhindere, dass Fehler korrigiert werden könnten. »Denn Fehler korrigiert man am besten nicht vor Gericht, sondern in der Berufsgruppe selbst«, sagt er.
»Wenn Ärzte keine Angst vor Klagen haben müssen, können sie über ihre Fehler sprechen. Doch wenn Fehler vor Gericht verfolgt werden, spielt sich der Fall zwischen Versicherung und Patient ab. Sobald sich beide Parteien geeinigt haben, erfährt niemand mehr, dass es überhaupt einen Fehler gegeben hat, und andere Ärzte lernen gar nichts. Deshalb machen Klagen vor Gericht die Ärzte nicht besser.«
Ethik Steinberg hat eine wichtige Enzyklopädie zur jüdischen Medizinethik verfasst und berät die israelische Regierung in einer Ethikkommission. Seinen Thesen ist anzumerken, dass er Rabbiner ist: Denn sie entsprechen dem jüdischen Verständnis von Buße, von Teschuwa. Buße oder Rückkehr ist auch ein Thema im wichtigsten jüdischen Gebet, der Amida.
Gemeint sind nicht schlechtes Gewissen, Büßerhemd und Schuldgefühle. Es geht eher darum, ganz praktisch etwas wieder in Ordnung zu bringen, was schlecht gelaufen ist. »Buße bedeutet im Judentum, zu bemerken, dass man einen Fehler gemacht oder gesündigt hat, und sich von nun an zu korrigieren,« sagt Steinberg. »Buße braucht also zweierlei: Erkenntnis und Korrektur, damit sich der Fehler nicht wiederholt.«
Vor den Hohen Feiertagen, spätestens bis Jom Kippur, sieht es die jüdische Tradition vor, sich bei anderen für seine Fehler zu entschuldigen und ihnen für ihre Fehler zu verzeihen. Wer eine ernst gemeinte Entschuldigung erhält, muss vergeben. Auch die Feiertage von Sukkot stehen in gewissem Sinne im Zeichen von Teschuwa.
Studien Fehler eingestehen und Fehler verzeihen: Dieses Vorgehen rät Steinberg auch Ärzten und Patienten. Studien zufolge klagten Patienten nicht, wenn sich Ärzte fair und nachvollziehbar verhalten. »Ärzte müssen ihre Fehler eingestehen und mit den Patienten besprechen«, glaubt Steinberg. »Verklagt werden arrogante Mediziner, die ihre Fehler vertuschen oder auf unplausible Weise erklären, um sich aus der Affäre zu ziehen.« Klagen vor Gericht seien nicht notwendig. »Die meisten Patienten wissen, dass Ärzte Fehler machen, und können vergeben, aber die Ärzte müssen sich entschuldigen und versuchen, Abhilfe für den Schaden zu schaffen.«
Oft stehe hinter einer Klage auch der Wunsch nach Geld: Ein erlittener Schaden oder eine Verletzung sollen kompensiert werden. Steinberg kann den Wunsch gut verstehen, doch Ärzte seien dafür die falsche Adresse. Schließlich sei das Handeln eines Mediziners immer risikoreich, auch wenn der sich noch so sorgfältig verhalte. Zudem klage nur ein Bruchteil der geschädigten Patienten, mit der Konsequenz, dass die Mehrheit leer ausgehe. »Wir müssen das sozial regeln, nicht juristisch«, sagt Steinberg.
Halacha Nach dem jüdischen Gesetz, der Halacha, werden Ärzte nur in sehr offensichtlichen Fällen zur Rechenschaft gezogen: wenn ihr Fehler auf völliger Achtlosigkeit beruht oder wenn für jeden anderen Arzt klar erkennbar eine völlig falsche Therapie angewendet wurde. Wenn ein Arzt jedoch abwägen muss und er die falsche Wahl getroffen hat, wie sich hinterher herausstellt, bleibt er hingegen straffrei.
Eine solch liberale Haltung ist schon erstaunlich, denn die Halacha geht davon aus, dass alle Menschen für ihre Handlungen verantwortlich sind und dass man sie dafür zur Rechenschaft ziehen kann. Auch wer unwissentlich jemand anderen schadet, und sei es im Schlaf, muss dafür geradestehen. Straffreiheit wie für Ärzte kennt die Halacha sonst nur noch für Richter.
Der Grund für den liberalen Umgang mit den Ärzten ist pragmatisch: Den Rabbinen ist klar, wie risikoreich der Arztberuf ist und wie leicht Patienten zu Schaden kommen können. Die Begabtesten sollten den Heilberuf ergreifen und nicht durch drohende Strafen abgeschreckt werden.
Davon ist die israelische Rechtsprechung jedoch weit entfernt. Rabbiner Steinbergs Kommentar dazu fällt lakonisch aus: »Israel ist ein säkulares Land und näher an Amerika als am Judentum.«
urteile Schadenersatzurteile wie in den USA wären in Deutschland nicht denkbar. Geschädigte in den Vereinigten Staaten bekommen viel höhere Summen als in der Bundesrepublik. Während etwa das amerikanische Recht den Verursacher eines Schadens auch bestrafen will, geht es hierzulande darum, einen Schaden auszugleichen.
Wer einen Arzt verklagt, steht zudem vor dem Problem, beweisen zu müssen, dass er durch dessen Behandlung zu Schaden gekommen ist. Gerade der Zusammenhang zwischen einer konkreten ärztlichen Behandlung und einem bestimmten Schaden ist oft schwer darzulegen.
Doch auch in Deutschland gibt es die Tendenz: Häufiger als früher verklagen Patienten Ärzte. Und der Grund für die Klagen? Von Anwälten ist zu hören: Patienten, die klagen, geht es oft gar nicht in erster Linie darum, vor Gericht Recht zu bekommen, sondern darum, überhaupt gehört zu werden.
Wer bei einer Behandlung zu Schaden gekommen ist, vom Arzt kein Wort der Entschuldigung oder nicht einmal des Bedauerns gehört hat, der brauche das Gefühl, sich endlich Gehör zu verschaffen: »Jetzt rede ich.« Wäre also das jüdische Konzept aus Entschuldigung und Verzeihung eine Lösung? Würden sich Patienten besser verstanden fühlen, wenn Ärzte häufiger ihr Bedauern äußern? Wenn sie sagen, dass sie ihr Bestes getan haben und dass es ihnen leidtut, wie es dem Patienten geht?
Schuld Die offenen Worte zwischen Arzt und Patient sind in der Praxis nicht häufig zu hören. Eine noch so vage Entschuldigung kann leicht als Schuldeingeständnis gedeutet werden. Damit werden Schadenersatzforderungen möglich. Außerdem ist hinter vorgehaltener Hand zu hören, dass es Versicherungen der Krankenhäuser nicht gerne sähen, wenn Ärzte ein Versagen eingestehen.
Jörg Rehmsmeier ist Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, berät Ärzte und Krankenhäuser. Wenn Ärzten im Strafverfahren keine Schuld nachgewiesen werden kann, rät er ihnen oft, gar keine Aussage zu machen. Jörg Rehmsmeier erzählt die Geschichte von Oberarzt Doktor Schulze. Eine ausgedachte Geschichte, wie er betont, aber ein Beispiel, das den wahren Geschichten ähnelt.
Doktor Schulze hat Nachtschicht im Krankenhaus, verabreicht einer Patientin ein falsches Schmerzmittel, weil die Verordnung unleserlich war. Die Patientin erleidet eine Unverträglichkeitsreaktion und stirbt nach vier Tagen. Bei der Obduktion der Patientin zeigt sich zwar, dass sie ein falsches Schmerzmittel bekommen hat. Doch welcher Arzt zu welchem Zeitpunkt das Medikament verabreicht hat, kann nicht festgestellt werden. Soll Schulze seinen Fehler eingestehen? »In solchen Fällen muss man dem Arzt als Anwalt raten, zu schweigen«, sagt Rehmsmeier.
Wenn Schulze seinen Fehler nicht selbst zugebe, könne er in diesem Fall auch nicht belangt werden. »Das Strafverfahren wird dann eingestellt.« Das Krankenhaus könne trotzdem aus Fehlern lernen, dazu brauche es den Namen des Täters nicht.
Der Anwalt rät auch deshalb von Geständnissen ab, weil sich Ärzte manchmal schuldig fühlten, wenn sie es nach seiner Überzeugung gar nicht seien. Manchmal überschätzten Ärzte ihre Möglichkeiten. Rechtsanwalt Rehmsmeier fordert Straffreiheit für geständige Ärzte. Dann sei es viel leichter, den Fehler im Krankenhaus zu bearbeiten und die Opfer zu entschädigen.
Fehler »Es würde nicht zu einer Erosion des Rechtsstaates führen, wenn das freiwillige Eingestehen eines Fehlers Straffreiheit nach sich ziehen würde. Das wird dazu mo-tivieren, häufiger Fehler offenzulegen«, sagt Rehmsmeier. In anderen Rechtsbereichen gebe es solche Lösungen schon: Geständige Steuersünder kämen auch ohne Strafverfahren davon.
Noch sind die offenen Worte über die Fehler zwischen Arzt und Patient selten. Doch es gibt zum Beispiel im Jüdischen Krankenhaus Berlin die Möglichkeit, Fehler anonym zu melden. In anderen Krankenhäusern analysieren Gesprächsgruppen die Fehler und suchen nach Lösungsmöglichkeiten. Das hilft zwar den Geschädigten nicht mehr direkt, aber macht Krankenhäuser vielleicht für die Zukunft sicherer.