Tierschutz

G’ttes Geschöpfe

Am Schabbat darf auch die Ziege ausruhen. Foto: Flash 90

Tierschutz

G’ttes Geschöpfe

Das Judentum betont die Pflichten des Menschen gegenüber allen Lebewesen

von Daniel Neumann  12.08.2013 20:56 Uhr

Zum Entsetzen der jüdischen Welt haben die polnischen Politiker vor Kurzem entschieden, das Schächten endgültig zu verbieten – die Schlachtmethode, die Juden rituell vorgeschrieben ist, um Fleisch koscher zu machen. Und so finden nun diejenigen politische Bestätigung, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes eine Kampagne gegen die angeblich grausame jüdische Schlachtmethode initiierten, die der »polnischen Kultur fremd« sei.

Doch entgegen den regelmäßig wiederholten Behauptungen unterschiedlicher Tierschutzvereinigungen betont das Judentum den Gedanken des Tierschutzes als einen tragenden Grundsatz.

Der Schutz der Tiere und die Fürsorge für die Schöpfungen G’ttes haben im Judentum eine hervorgehobene Stellung und werden in zahllosen Passagen der Tora begründet und ausgeführt. Dabei geht es allerdings nicht um die Einführung eines Kataloges von Tierrechten, wie es auch zeitgenössische, meist radikalere Organisationen wie etwa die PETA fordern, und die in letzter Konsequenz auf eine rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier hinauslaufen würden.

Eine Idee, die das Judentum vehement ablehnt. Denn wohin eine solche Ideologie führt, bewies die PETA nicht nur mit ihrer verabscheuungswürdigen und gerichtlich untersagten Kampagne »Der Holocaust auf Ihrem Teller«.

Esel Deutlicher noch offenbarte sich der menschenverachtende Wahnsinn einer solchen Sichtweise in einem im Februar 2003 veröffentlichten Schreiben der PETA-Präsidentin Ingrid Newkirk an den damaligen Palästinenserpräsidenten Jassir Arafat, das sie ihm schickte, nachdem Anfang 2003 palästinensische Terroristen einen mit Bomben beladenen Esel benutzen wollten, um einen Terroranschlag auf einen mit israelischen Zivilisten besetzten Bus zu verüben.

Da die Bombe zu früh explodierte, kam außer dem Esel niemand zu ernsthaftem Schaden. Und während allenthalben große Erleichterung ob der abgewendeten Katastrophe herrschte, fiel der PETA-Präsidentin nichts Besseres ein, als bei Jassir Arafat darum zu bitten, dass seine Anhänger künftig doch darauf verzichten sollten, unschuldige Tiere, wie den bemitleidenswerten, bombenbeladenen Esel, in den Konflikt hereinzuziehen. So viel zu PETA!

In der jüdischen Tradition existiert eine klare Trennung zwischen Mensch und Tier. Allein der Mensch ist im Bild G’ttes geschaffen. Das Tier gilt im Gegensatz zum Menschen als instinktgesteuert, besitzt keinen freien Willen und somit auch keine moralische Verantwortlichkeit, für die es zur Rechenschaft gezogen werden könnte.

Auch deshalb passt die Vorstellung von Tierrechten im wörtlichen Sinn nicht ganz. Stattdessen werden überwiegend die Pflichten des Menschen gegenüber dem Tier herausgestellt. Betont werden dabei Rücksichtnahme, Fürsorge und Mitgefühl gegenüber dem Tier.

Uns wird die Herrschaft über die Tierwelt eingeräumt, aus der sich auch das Recht zum Gebrauch der Tiere zur Befriedigung notwendiger Bedürfnisse oder zur Abwehr von Schaden ableitet. Erlaubt sind deshalb etwa der Genuss von Tieren als Nahrung, die Nutzung der Tiere für landwirtschaftliche Zwecke oder die Verwendung ihrer Erzeugnisse, also etwa von Wolle oder Leder. Gleichzeitig werden allerdings enge Grenzen gezogen, die eine willkürliche, maßlose oder ausbeutende Behandlung der Tiere verhindern. Die Tötung eines Tieres etwa ist dem Menschen nach jüdischer Vorstellung nur dann erlaubt, wenn ein sittlicher Zweck zugrunde liegt.

Balance Entscheidend ist stets die Wahrung der Balance. Nutzung, Gebrauch und Verbrauch von Tieren und ihren Ressourcen sind zwar erlaubt, aber an die Bedingung eines ethisch vertretbaren Zwecks geknüpft und durch weitere Pflichten eingeschränkt.

Ausdruck dieses Verständnisses sind etwa die Kaschrutgesetze, also die jüdischen Speisevorschriften. Diese setzen sich aus einem umfangreichen Regelwerk zusammen und beschränken unter anderem die Tierarten, die überhaupt als koscher oder rituell rein gelten. Außerdem wird der Schlachtprozess bis ins Detail beschrieben, sodass Schmerz und Stress bei dem zu schlachtenden Tier auf ein Minimum reduziert werden. Obwohl uns die Schlachtung eines Tieres also gestattet ist, um uns zu ernähren, verbietet die Tora doch gleichzeitig rigoros jede Form von sinnloser Tierquälerei.

Diese Einschränkung gilt übrigens nicht nur für uns Juden. Eine entsprechende Vorschrift findet sich unter den für alle Menschen geltenden sieben Noachidischen Geboten, wo es heißt, dass es verboten ist, einen Teil eines noch lebenden Tieres zu essen. Doch damit nicht genug: Für das Judentum existieren daneben zahlreiche weitere Vorschriften und Gebote, die sich zu dem grundsätzlichen Verbot der Grausamkeit gegenüber den Tieren vereinen (tza’ar ba’alei chayyim).

Die etwa von dem Philosophen René Descartes propagierte Sichtweise, die auch heute noch in unterschiedlichen Variationen zahlreiche Anhänger findet, und nach der Tiere keinen Schmerz spüren und kein Leid erfahren würden, weist die jüdische Tradition brüsk zurück. Stattdessen steht es außer Zweifel und ist für jeden objektiven Beobachter ersichtlich, dass Tiere sehr wohl über ein Schmerzempfinden verfügen und Leid verspüren können, auch wenn diese Erfahrungen nicht vollständig mit menschlichen Wahrnehmungen zu vergleichen sind.

Fürsorge Wie dem auch sei: Eine der Vorschriften, aus denen sich die Rücksichtnahme gegenüber dem Leid des Tieres ableitet, findet sich im 2. Buch Mose 23,5 und besagt, dass selbst dem unter der Last zusammengebrochenen Esel deines Feindes Hilfe zu leisten und es ihm leichter zu machen ist.

Ein bemerkenswertes Gebot, dass nicht nur zur Hilfe dem Feind gegenüber verpflichtet, sondern eben auch zur Fürsorge gegenüber dessen Tier. Ein ähnliches Gebot findet sich im 5. Buch Mose 22,4, wo es heißt, dass man dem Esel oder Ochsen seines Bruders helfen muss, sich aufzurichten und sich dieser Hilfeleistung zugunsten des Tieres nicht entziehen darf.

Ergänzt werden diese Regeln durch verschiedene Gebote, die es zum Schutz der landwirtschaftlich genutzten Tiere verbieten, dass zwei unterschiedlich große Tiere, wie etwa der Esel und der Ochse, gemeinsam das Feld beackern und denselben Pflug ziehen müssen, oder dem Verbot, dem Ochsen, während er drischt, das Maul zu verbinden.

Schabbat Und natürlich steht dem Tier, gleich ob Haus- oder Nutztier, ebenso wie dem Menschen der Schabbat zu. Auch das Tier darf an diesem Tag nicht arbeiten, nicht zur Arbeit gezwungen und auch nicht verliehen oder vermietet werden, um am siebten Tag der Woche zu arbeiten.

Aus all diesen Regeln fließen Verständnis, Fürsorge und Rücksicht für das Tier als von G’tt geschaffenem Lebewesen. Ein Lebewesen, das wir aus Nützlichkeitserwägungen und Notwendigkeiten heraus zwar gebrauchen, dass wir aber niemals missbrauchen dürfen. Ein Lebewesen, das Schmerz empfinden und Leid verspüren kann und deshalb unsere Sorge und unser Mitgefühl verdient.

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