Talmudisches

Gewalttätige Menschen

In einer Situation von Gewalt ist es erlaubt, das Gebot der Wahrhaftigkeit zu übertreten, um die Übeltäter nicht zu reizen. Foto: Getty Images/iStockphoto

Im Talmudtraktat Gittin (14a) werden Fragen des Botenrechts diskutiert. Wer trägt den Verlust, wenn der Bote unterwegs ausgeraubt wird? Kann jemand, der den Gegenstand dem Boten bereits übergeben hat, auf Rückgabe des Objekts pochen? In diesem Kontext erzählt der Talmud eine kleine Geschichte, die banal anfängt, dann jedoch eine unerwartete Wendung nimmt.

Rabbi Achai ben Joschia hatte einen silbernen Becher in Nehardea deponiert. Als er hörte, dass Rabbi Dostaj ben Rabbi Jannai und Rabbi Jose ben Kiper dorthin fuhren, bat er sie, ihm den Becher mitzubringen.

ansinnen Die Leute in Nehardea übergaben den beiden das Trinkgefäß und sagten: »Lasst uns einen Kaufvertrag abschließen, damit wir nicht weiterhin für den Becher haftbar sind.« Doch Rabbi Dostaj und Rabbi Jose lehnten dieses Ansinnen ab. Da forderten jene: »Dann gebt uns den silbernen Becher wieder zurück!« Rabbi Dostaj erwiderte: »Ja.« Rabbi Jose hingegen antwortete: »Nein!«

Wie kam es zu dieser Meinungsverschiedenheit zwischen den Boten? Raschi (1040−1105) erklärt Rabbi Joses Position: Er lehnte die Rückgabe ab, denn Rav hatte gelehrt, nach der Übergabe eines Objekts an den Boten könne man nicht seine Rückgabe verlangen; das Recht war also auf seiner Seite. Warum Rabbi Dostaj dennoch zur Rückgabe bereit war, wird die Gemara später fragen und klarstellen.

Rabbi Joses Antwort hat den Leuten offensichtlich nicht gefallen; sie wurden handgreiflich und quälten ihn. Zu seinem Partner sprachen sie: »Sehe doch der Meister, was dieser macht«, der uns den silbernen Becher nicht zurückgeben will. Rabbi Dostaj antwortete ihnen: »Verprügelt ihn tüchtig!«

Ärger Wir können gut verstehen, dass sich Rabbi Jose über seinen Reisegefährten sehr geärgert hat. Als beide (ohne den silbernen Becher) zu Rabbi Achai ben Joschia zurückkehrten, beschwerte sich Rabbi Jose über Rabbi Dostaj: »Sehe doch der Meister, dass er mir nicht nur nicht beigestanden hat, sondern die Leute sogar aufhetzte, mich zu verprügeln!«

Nun wollte Rabbi Achai von Rabbi Dostaj wissen: »Weshalb warst du sofort bereit, den Becher zurückzugeben?« Rabbenu Schlomo Ben Aderet, der Raschba (1235−1310), schreibt in seinem Kommentar, Rabbi Achai sei der Meinung gewesen, Rabbi Dostaj hätte den Becher nicht zurückgeben dürfen, und er müsse daher für den entstandenen Schaden aufkommen.

Zu seiner Verteidigung erwiderte Rabbi Dostaj, er habe in Nehardea mit Menschen zu tun gehabt, die sehr gewalttätig waren: »Sie sind groß gewachsene Männer, tragen riesige Helme auf dem Kopf, reden mit grober Stimme und haben beängstigende Namen: Arda, Arta, und Pili. Befehlen sie zu fesseln, so fesselt man; befehlen sie zu töten, so tötet man. Wer gibt meinem Vater, wenn sie Dostaj getötet hätten, einen Sohn meinesgleichen?«

notsituation Rabbi Achai forschte weiter: »Sind es Männer, die der Regierung nahestehen?« Rabbi Dostaj bejahte. »Haben sie Pferde und Maultiere als Eskorte?« Abermals bejahte er. Da sprach Rabbi Achai: »Wenn dem so ist, so hast du recht getan!« Rabbi Dostaj hat in der Notsituation nicht auf sein Recht gepocht (wie Rabbi Jose), sondern er verhielt sich klug und rettete dadurch seine Haut.

Im Traktat Nedarim (22a) finden wir eine vergleichbare Geschichte: »Als Ulla nach Israel ging, schlossen sich ihm zwei Hozäer an. Unterwegs brachte ein Hozäer den anderen um und fragte Ulla, ob er recht getan habe.«

Was hätten wir in einer solchen Situation geantwortet? Ulla sagte dem Mörder, er habe korrekt gehandelt und fügte hinzu, er solle der Leiche den Hals auseinanderreißen.

bedenken Als Ulla später zu Rabbi Jochanan kam, trug er ihm seine Bedenken vor: »Vielleicht habe ich, behüte und bewahre, Hände der Sünder unterstützt.« Rabbi Jochanan beruhigte ihn: »Du hast dein Leben gerettet!«

Sowohl Rabbi Dostaj als auch Ulla kamen mit gewalttätigen Menschen in Berührung. Beide erkannten sofort ihre missliche Lage und wussten, dass man sich in Lebensgefahr besonders klug verhalten muss. In einer solchen Situation ist es erlaubt, das Gebot der Wahrhaftigkeit zu übertreten, um die Übeltäter nicht zu reizen.

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