Welche besonderen Bedürfnisse haben jüdische Soldaten und jüdische Häftlinge in Gefängnissen? Wie kann Religionsfreiheit in möglichst großem Ausmaß gewährleistet werden? Diesen Fragen widmet sich eine juristische Fachtagung, die am Montag in Berlin eröffnet wurde. Organisiert wird die Veranstaltung von Berliner Studien zum Jüdischen Recht an der Humboldt-Universität, dem Rabbinerseminar zu Berlin und der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD).
Rabbiner Joshua Spinner, Executive Vice President der Ronald Lauder Foundation und Vorstandsvorsitzender des Rabbinerseminars, sagte zur Begrüßung, glücklicherweise verbüßten nicht sehr viele Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland eine Haftstrafe. Auch gebe es keine große Zahl jüdischer Soldaten. Doch Religionsfreiheit im Gefängnis oder im Militär sei keine Frage der Anzahl der Betroffenen, sondern eine Grundsatzfrage, für die in einer Gesellschaft des Rechts Lösungen gefunden werden müssten.
Kaschrut Soldaten und Gefängnisinsassen hätten eines gemeinsam: Ihr Wohlergehen liege in der Verantwortung des Staates, erklärte Pinchas Goldschmidt, Oberrabbiner von Moskau und Vorsitzender der Europäischen Rabbinerkonferenz, in seinem Vortrag. Ein wichtiges Interesse praktizierender jüdischer Gefangener sei die Verpflegung mit koscherem Essen, ein weiteres die Einhaltung von Gebetszeiten und Feiertagen. Rücksicht müsse dabei auf verschiedene Gruppen genommen werden: »Es gibt säkulare, traditionelle, orthodoxe und streng religiöse Juden«, stellte Goldschmidt klar.
Rabbiner Julian-Chaim Soussan, Gemeinderabbiner in Frankfurt/Main und Mitglied im Beirat der ORD, sprach über halachische Bedingungen, aber auch über Herausforderungen in der Praxis: Viele Bedienstete in Gefängnissen reagierten mit Unverständnis auf die Bedürfnisse jüdischer Gefangener. Oft würden diese Häftlinge auf »Halal«-Essen für muslimische Gefangene verwiesen. »Halal ist nicht dasselbe wie koscher«, stellte Soussan klar.
kerzen Ein weiteres Problem sei, dass sich viele Gefangene nicht als jüdisch outen wollten. Zudem seien der Religionsfreiheit aus praktischen Gründen Grenzen gesetzt: Es stelle sich etwa die Frage, ob man Gefangenen überhaupt Gebetsriemen zur Verfügung stellen dürfe oder sie damit möglicher Selbstgefährdung aussetze. Auch das Anzünden von Kerzen könne im Gefängnis nicht überall erlaubt werden.
Zum Abschluss steht am Abend die Podiumsdiskussion »Religionsfreiheit im Justizvollzug und beim Militär – Handlungsbedarf und politische Hindernisse« auf dem Programm. Moderiert wird die Diskussion von Daniel Botmann, dem Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Auf dem Podium sitzen Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, Hellmut Königshaus, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ehemaliger Wehrbeauftragter des Bundestages, Aiman Mazyek, Vorstandsvorsitzender des Zentralrats der Muslime, die Leiterin der JVA Moabit, Anke Stein, und Jörg Antoine, Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
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