Gerechtigkeit

Erben verpflichtet

Eine Erbschaftssteuer auf das Vermögen mittelständischer Familienbetriebe widerspricht dem ideellen Sinn des Erbes. Foto: imago

Die einen erben viel, die anderen nichts. Kann das gerecht sein? Natürlich nicht. Aber es wäre ein Fehler, in dieser Diskussion in die Falle des Neids zu gehen und Gerechtigkeit allein anhand der Höhe eines Erbes zu beurteilen. Wichtiger wäre es, den tieferen Sinn des Erbens zu verstehen, um darin Anhaltspunkte für Gerechtigkeit zu erkennen, die helfen, das Erbschaftsrecht gerechter zu gestalten.

Sollte sich herausstellen, dass in der heutigen Wirklichkeit durch das Vererben großer Vermögen strukturelle Ungerechtigkeit erzeugt und die Demokratie unterminiert wird, ist es natürlich geboten, dem Unheil mit entsprechenden strukturellen Mitteln entgegenzuwirken. Wenn Prinzipien wie gute Bildung für alle, Chancengleichheit, soziale Aufstiegsmöglichkeiten ausgehöhlt werden, indem eine Gruppe von Menschen – allein, indem sie erbt – Privilegien erhält, die zum Entstehen einer neuen Klassengesellschaft beitragen, muss die Politik hiergegen einschreiten.

zedaka Das sieht auch die jüdische Tradition so. Das Wort Zedek (Gerechtigkeit) verweist auf die Zedaka (Wohltätigkeit). Wenn Maimonides die höchste der berühmten »Acht Stufen der Zedaka« als die wirtschaftliche Hilfe zur Selbsthilfe beschreibt, die es Notleidenden ermöglichen soll, selbstständig aus ihrer Lage herauszukommen, spricht er sich für ein dynamisches Verständnis von Gerechtigkeit aus.

Demnach dürfen Unten und Oben nicht zementiert werden, sondern es muss den Armen gelingen können, das soziale Gefälle aus eigener Kraft zu überwinden. Mit diesem Gerechtigkeitsverständnis sollten wir auch die Debatte über das Erbrecht führen. Ohnehin ist ein Erbe mehr als nur eine materie lle Hinterlassenschaft, die den Söhnen und Töchtern mit dem Tod der Eltern zufällt. Eltern wollen ihre Kinder für die Zukunft absichern. Doch der Wunsch, den Kindern etwas über den eigenen Tod hinaus zu geben, rührt auch an den Wunsch nach Unsterblichkeit. Man lebt in den Nächsten fort, indem man sich ihnen vermacht.

Abraham und Sara Unser Stammvater Abraham hatte bereits viel im Leben erreicht. Aber das alles schien ihm nichts zu bedeuten, solange er keinen Erben hätte. Als Gott ihm »großen Lohn« verspricht, seufzt er: »O Herr, o Ewiger, was willst du mir noch geben? Ich gehe doch kinderlos dahin …« (1. Buch Mose 15,2).

Hier zeigt sich, wie das Erben von vornherein über die betroffenen Personen hinaus auf etwas Größeres verweist. Die Tora beschreibt uns Abrahams und Saras langes Warten auf den ersehnten Sohn nicht nur als die Frage um ein unmittelbares Vererben, sondern als eine geistige Entwicklung. Die beiden Eltern müssen sich erst in einer Reihe von Ereignissen vor Gott bewähren, bevor ihnen Isaak, das heißt eine nächste Generation als Erben geboren wird. Ähnlich erging es anderen Protagonisten der Bibel, die lange auf den Erben warteten. Auch die Konflikte um das Erstgeburtsrecht, bei Isaak und Ismael oder bei Jakob und Esau, berührten ein größeres geistiges Erbe.

Die jeweilige Erbschaft umfasst danach über das materielle Vermögen hinaus eine ideelle Dimension. Auch heute. Jede Erbschaft enthält etwas von der Lebensleistung der Vorfahren – und damit von ihren Werten, Prioritäten, Sehnsüchten, Moralvorstellungen und so weiter. Gerade sie stehen in einem gesellschaftlichen Zusammenhang. Von dorther – also der ideellen Dimension – stellt sich auch die Frage nach Gerechtigkeit.

Das zeigt sich in der Tora und im Talmud gerade dann, wenn das Erbrecht reformiert wird. Etwa in der Erzählung über die Töchter von Zelofechad aus dem Stamm Menasche. Zelofechad hatte keinen Sohn, dafür aber fünf Töchter: Machla, Noa, Hogla, Milka und Tirza.

Anteil Nach dem ursprünglichen Recht wäre das väterliche Erbe auf Zelofechads Bruder übergegangen, also den Onkel der Töchter. Das aber empfanden diese als ungerecht: »Unser Vater ist in der Wüste gestorben. Er gehörte nicht zu den Anhängern Korachs, die sich gegen den Herrn zusammengerottet hatte (…) Warum soll der Name unseres Vaters aus seiner Sippe verschwinden, weil er keinen Sohn hat? Gib uns einen Besitzanteil unter den Brüdern unseres Vaters!« (4. Buch Mose 27, 3–4).

Diese Forderung veranlasste Gott zu einer bemerkenswerten Gesetzesreform: »Die Töchter Zelofechads haben recht. Du musst ihnen Erbbesitz unter den Brüdern ihres Vaters geben und das Erbe ihres Vaters auf sie übertragen. Sag zu den Israeliten: Wenn jemand ohne Söhne stirbt, dann sollt ihr sein Erbe auf seine Tochter übertragen« (4. Buch Mose 27, 7–8). Auch hier ging es beim Erben jedoch nicht nur um eine unmittelbare Eigentumsübertragung, sondern um etwas Größeres. Bezeichnenderweise fügt die Tora etwas später hinzu, dass die erbenden Töchter nur Männer aus ihrem Stamm heiraten sollen (4. Buch Mose 36,6).

Auch wenn Letzteres wie eine Einschränkung klingt, widersprach es offensichtlich nicht dem patriarchalen Recht der Tora, Erbschaftsreformen zugunsten der Töchter durchzusetzen. Das lag an einer grundsätzlichen Vorstellung von Gerechtigkeit.

Stamm »Die Töchter haben klug argumentiert«, fanden später die Rabbinen im Talmud (Baba Batra 119b). Anscheinend kämpften sie nicht nur in eigener Sache: »Hätte Zelofechad einen Sohn gehabt, hätten sie ihre Forderung nicht gestellt.« Die neue Gerechtigkeit für Töchter verknüpfte sich unmittelbar mit den Interessen des Stammes. »Sie waren fromm, denn sie verheirateten sich nur an solche, die ihrer würdig waren«, das heißt, aus dem Stamm Menasche.

Damit ist etwas Wichtiges über den Sinn des Erbens im damaligen Kontext ausgesagt. Der Stamm verkörperte über die eigene (biologische) Sippe hinaus gemeinsame religiöse und politische Vorstellungen von Moral, Zusammenleben, Gerechtigkeit und Zukunft. Nicht umsonst betonten die Töchter die ideellen Qualitäten ihres Vaters: Er hatte sich nicht am Aufstand gegen den Ewigen beteiligt, sondern war Mosche und dem Bund Israels treu geblieben.

töchter Indem der Erbbesitz ideell mit dem Stamm verbunden war, war er es aber auch materiell. Der Erbanteil verpflichtete die Töchter, damit dem Stamm nicht zu schaden, vielmehr sollten sie ihn erhalten und stärken. Auf heute übertragen heißt das, dass Erben nicht nur den Erben unmittelbar, sondern auch einer größeren Gerechtigkeit dienen sollte. Historisch gesehen, ist das Erbrecht von verschiedenen Prinzipien geprägt. Einer dieser Grundsätze erlaubt dem Vater, einen einzigen Erben zu bestimmen und alle anderen Kinder vom Erbe auszuschließen. Ein anderes Prinzip fordert, dass alle Kinder gleichermaßen bedacht werden müssen.

Für die jüdische Rechtsentwicklung war die patriarchale Linie vom Vater auf den Sohn nur bedingt entscheidend. Letztlich setzte sich eine egalitäre Gerechtigkeitsvorstellung durch, nach der alle Kinder erben sollen. Es gibt für den Vater keine Möglichkeit, seine Kinder bewusst zu enterben. Die Mädchen müssen ebenfalls etwas bekommen, auch dann, wenn es Söhne gibt. Die Mischna umgeht den Widerspruch zur Tora mit der Bestimmung: »Die Söhne erben, die Töchter erhalten Unterhalt.« (Mischna Ketubot 4,6 und 11; Babylonischer Talmud Ketubot 53b, 68a). Grundsätzlich sollten Väter darauf achten, den Töchtern ebenso viel »Unterhalt« zu vermachen wie den Söhnen »Erbe«: »Jeder möge angespornt werden, seine Tochter ebenso zu versorgen wie seinen Sohn« (Ketubot 52b).

Bei einem kleinen Vermögen geht der Unterhalt der Töchter vor: »Wenn jemand stirbt und Söhne und Töchter hinterlässt, so sollen, wenn das Vermögen groß ist, die Söhne erben und die Töchter unterhalten werden; wenn aber wenig Vermögen vorhanden ist, so sollen die Töchter unterhalten werden, selbst wenn die Söhne dadurch zu Bettlern werden« (Mischna Ketubot 4,13).

Erstgeburt
In Erinnerung an das einstige Erstgeburtsrecht erhält der älteste Sohn den doppelten Anteil (5. Buch Mose 21, 16–17), sogar wenn er Mamser, also ein uneheliches Kind, ist. Das übrige Vermögen verteilt sich zu gleichen Anteilen auf alle weiteren Söhne. Auch die Frauen emanzipierten sich über die Jahrhunderte auf dem Boden des jüdischen Erbschaftsrechts zu aktiven Erbinnen und Vererbenden (Mischna Ketubot 9,1, Schulchan Aruch Ewen ha Eser, Abschnitte 111,113; Choschen Mischpat, Rema zu Abschnitt 281,7).

Möglich wurde diese Entwicklung durch die ursprünglich stammesrechtliche Vorstellung, nach der das Eigentum des einzelnen Mitglieds an das Fortbestehen des ganzen Stammes geknüpft ist. Zur Zeit des Talmuds ging es natürlich nicht mehr um das Fortbestehen einzelner Stämme, sondern um das Überleben der jüdischen Gemeinschaft in der Diaspora. Es ist klar, dass die einstigen Stammesideale nicht eins zu eins ins moderne Zeitalter übersetzt werden sollten. Trotzdem gelten die übergeordneten Werte der Gemeinschaft, des Zusammenhalts, der Solidarität und so weiter auch heute.

In diesem Sinne sollte das Vermächtnis des jüdischen Erbschaftsrechts in die Gegenwart ausstrahlen. Wenn übermäßiges Erben Einzelner dem Zusammenhalt der Bevölkerung schadet und demokratische Werte aushöhlt, wird damit auch der ideelle Sinn des Erbens zerstört. Jüdisch gesehen, sollte ein Erbe über die materielle Hinterlassenschaft für den Einzelnen hinaus auch dem größeren Ganzen dienen.

Erbschaftssteuer Um dies sicherzustellen, gibt es heute zwei Möglichkeiten. Der Staat kann eine Erbschaftssteuer erheben, durch die ein Teil des Erbes an die Gesellschaft zurückfließt. Ebenso kann er die Erben ermuntern, mit dem geerbten Vermögen eine Stiftung zu gründen, um damit gute Zwecke zu finanzieren. Beide Möglichkeiten sind in Deutschland noch zu wenig entwickelt.

Eine Erbschaftssteuer auf das Vermögen mittelständischer Familienbetriebe, vor der viele Politiker warnen, widerspricht tatsächlich dem ideellen Sinn des Erbes, dem größeren Ganzen gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu dienen. Trotzdem muss darüber nachgedacht werden, wie die ideelle Seite des Erbes stärker für das größere Ganze realisiert werden kann. An einer Verhaltenskultur zu arbeiten, durch die Erben mit ihrem Vermögen den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und damit auch die Demokratie stärken, geht in jedem Fall in die richtige Richtung.

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