Das belgische Sterbehilfegesetz, ohnehin seit 2002 nach internationalen Maßstäben äußerst »liberal«, stellt auf Weltebene jetzt ein Unikum dar. Seit Mitte Februar ist es Ärzten gestattet, einen todkranken Minderjährigen, der sein Leiden als »unerträglich« empfindet, zu töten, wenn der Minderjährige selbst mehrmals den Willen dazu geäußert hat und die Eltern zustimmen. Bemerkenswert ist, dass es dafür kein Mindestalter gibt. Einzige Voraussetzung ist die »Willensfähigkeit« des Kindes.
Wie sollen wir ein solches Gesetz vom jüdischen Standpunkt aus betrachten? Eine heikle Frage, weil es natürlich nicht nur die eine jüdische Perspektive gibt und es also nicht als selbstverständlich gelten kann, dass Juden nur eine einzige Meinung zu diesem Thema vertreten.
Ebenbild Nichtsdestoweniger bin ich der Ansicht, dass gerade bei diesem Thema verschiedene jüdische Sichtweisen sehr nah beieinander liegen. Das Problem, das durch dieses Gesetz aufgeworfen wird, betrifft nämlich eine Grundidee des Judentums: der absolute und bedingungslose Wert des Menschen als Geschöpf nach Gottes Ebenbild. Der biblische Narrativ über die Schöpfung des Menschen nach Gottes Ebenbild ist nämlich keine mythologische Geschichte. Sie stellt vielmehr eine für die ganze Geschichte der westlichen Moralphilosophie grundlegende Prämisse dar.
Laut der biblischen Schöpfungsgeschichte erhält der Mensch sein Wesen (im Gegensatz zu allem anderen, das auf Erden existiert) direkt von Gott. Dieses Wesen ist also – genau wie Gott – transzendent und über alles andere erhaben. Sein Wert kann nicht nach den Maßstäben dieser Welt gemessen werden, ist aber absolut und unverletzlich. Dieser Gedanke macht den Eck-stein der jüdischen Sichtweise auf den Menschen aus – und ist als solcher im Talmud wunderschön formuliert worden: »Wer ein Menschenleben rettet, rettet eine ganze Welt.«
Halacha Dieses kompromisslose Bekenntnis zur absoluten Würde eines Menschenleben bleibt nicht beschränkt auf schöne Parolen; wie alle Werte im Judentum erhält sie auch in unseren Tagen eine ganz detaillierte Herausarbeitung für das tägliche Leben im Form des Religionsgesetzes, der Halacha. So ist die Frage nach der Versorgung von Schwerstkranken am Ende ihres Lebens ein aktuelles Thema in der rabbinischen Welt.
In halachischen Diskussionen ist durchaus Raum für praktische Probleme, und viele orthodoxe Rabbiner versuchen, Wege zu finden, damit man das Leiden sterbender Menschen nicht verlängern muss. Aber in einem Punkt sind sich fast alle Rabbiner fast aller Strömungen einig: Aktiv jemanden umzubringen – auch wenn es auf dessen eigene Bitte hin geschieht und dieser Mensch schon im Sterben liegt –, ist völlig unzulässig und nichts anderes als Mord.
Der tiefe Grund für diese fast einstimmige Ablehnung der Euthanasie durch die halachische Welt ist die grundlegende biblische Idee von »Tzelem Elokim« (die Ebenbildlichkeit Gottes): Der Wert des Menschen – als hergeleitet von Gott – ist von solcher Natur, dass er niemals verloren gehen kann, auch wenn er sehr beschränkt erscheint: Er bleibt immer schützenswert.
Menschenwürde Es ist klar, dass die jüdische Auffassung von der Menschenwürde unvereinbar ist mit dem Gesetz, das unlängst in Belgien verabschiedet wurde. Hinter einem solchen Gesetz steht nämlich die Auffassung, das Leben eines Kindes habe nur bedingten Wert – abhängig davon, wie lange es noch dauern wird und was es noch »beitragen« kann. Der Wert des Lebens wird hier nach bestimmten Kriterien der Welt gemessen, im Gegensatz zur jüdischen Auffassung, nach der das menschliche Leben einen transzendenten Wert hat.
Damit wir uns nicht irren: Diese Feststellung ist nicht nur vom jüdischen Standpunkt aus relevant. Wir leben nämlich in einer Zeit, in der »die Menschenrechte« noch eines von den wenigen Elementen sind, über die breiter Konsens herrscht.
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Dieses Konzept ist aber ohne einen Rekurs auf die Transzendenz der Menschenwürde nicht plausibel. Wenn also Gesetze gemacht werden, die dieses Prinzip zutiefst infrage stellen – und mag die Triebfeder noch so humanistisch sein –, dann gibt das Grund zur Wachsamkeit. Und das sicherlich in unserem Fall: Denn es ist eine historische Tatsache, dass die Euthanasie von Kindern – unter Verweis auf die gleichen »humanistischen« Argumente, die wir heute hören – noch vor nicht allzu langer Zeit als Fingerübung diente: für den verheerendsten Angriff auf die Menschenwürde, den wir kennen.