Unfruchtbarkeit wurde und wird von vielen Menschen als Fluch begriffen – von biblischen Zeiten bis heute. »Schaffe mir Kinder, wenn nicht, so sterbe ich!« Mit diesem Zitat der Rachel aus der Tora unterstrich der israelische Rabbiner und Mediziner Avraham Steinberg die Dringlichkeit, mit der viele Menschen einen unerfüllten Kinderwunsch empfinden und zum Ausdruck bringen.
Steinberg hielt am Dienstag vergangener Woche vor mehr als 150 Zuhörern den mittlerweile fünften Hildesheimer Vortrag im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin. Seine prägnante und eingängige Präsentation zum Thema »Moderne Reproduktionstechnologie: Rechtliche und halachische Perspektiven« eröffnete einen Einblick in die Dilemmata der Bioethik und der Halacha zugleich.
bioethik Avraham Steinberg (70), geboren 1947 im bayerischen Hof, ist Mitvorsitzender des israelischen Nationalrates für Bioethik und Direktor der Einheit für medizinische Ethik am Shaare Zedek Medical Center in Jerusalem. Außerdem leitet er die Redaktion der Talmudischen Enzyklopädie in Israel.
Sein Vortrag beschäftigte sich mit der Behandlung von weiblicher und männlicher Unfruchtbarkeit und der Frage, unter welchen Bedingungen Intrauterine Insemination (IUI), In-vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), Samen- und Eizellspende sowie Leihmutterschaft mit dem jüdischen Religionsgesetz vereinbar sind.
Wie Rachel hätten viele Frauen in der Bibel, die zunächst unfruchtbar waren, später doch noch Kinder bekommen, unterstrich Steinberg. Heute seien etwa 100 Millionen Paare auf der Welt von Unfruchtbarkeit betroffen. Mithilfe moderner Technologien könne vielen geholfen werden – und jüdischen Paaren auch im Einklang mit der Halacha.
Allerdings sei dazu oft eine Neuinterpretation nötig. Im Judentum ist Masturbation traditionell verboten – für eine Kinderwunschbehandlung sei diese bei männlicher Infertilität allerdings unabdingbar, um für die Diagnostik ein Spermiogramm erstellen zu können.
Während die Behandlung einer verheirateten Frau mit dem Samen ihres Mannes unproblematisch sei, entstünden bei dessen völliger Unfruchtbarkeit schwierigere Probleme. Denn eine verheiratete jüdische Frau mit dem Samen eines anderen und nicht des Ehemannes zu behandeln, sei halachisch im Allgemeinen nicht zulässig.
Durch neue medizinische Methoden seien Dilemmata entstanden, die früher undenkbar waren. In Israel etwa sei folgender Fall aufgetreten: Eltern, deren Sohn als junger Mann gestorben war, wollten dem Toten Samenzellen entnehmen lassen – um damit Enkelkinder zu erzeugen. »Das jüdische Religionsgesetz erlaubt das nicht«, unterstrich Steinberg.
Eizellspende In einer anderen umstrittenen Frage – nämlich, ob bei einer Eizellspende die Spenderin oder die Frau, die das Kind austrägt, als Mutter gilt – gebe es dagegen kein eindeutiges Urteil: »Die führenden Rabbiner sagen, wir können das Problem nicht lösen. Beide sind Mütter«, so Steinberg.
Zuhörer des Vortrags waren unter anderen Zentralratspräsident Josef Schuster, Vizepräsident Abraham Lehrer, Zentralratsgeschäftsführer Daniel Botmann und Rabbiner Josh Spinner, Executive Vice President und CEO der Ronald S. Lauder Foundation.
Der Dekan der Humboldt-Universität und Professor für Öffentliches Recht, Martin Eifert, und Martin Heger, Professor für Strafrecht und Vertreter der Berliner Studien zum Jüdischen Recht, begrüßten die Gäste. Ein Schlusswort sprach Roman Skoblo, Mitglied des Kuratoriums des Rabbinerseminars.
Josef Schuster sagte in seiner Einführung: »Als ich erfuhr, dass Rabbiner Professor Avraham Steinberg den diesjährigen Hildesheimer Vortrag halten wird, entschied ich mich, meinen heutigen Aufenthalt in Berlin zu verlängern.« Der Vortrag interessiere ihn nicht nur als Zentralratspräsident und Mitglied des Kuratoriums des Rabbinerseminars zu Berlin, sondern insbesondere auch als Mediziner, so Schuster.
Um das biblische Gebot »Seid fruchtbar und mehret euch« und den Wunsch nach Kindern zu erfüllen, sei im Judentum vieles möglich, betonte der Zentralratspräsident. Fragen der Medizinethik würden in Israel anders diskutiert als in Deutschland. Die Halacha komme zu anderen Schlüssen als die christliche Lehre, die in Deutschland die Diskussion ebenso beeinflusse wie die säkulare Perspektive.
PID Daraus ergäben sich Unterschiede zwischen deutschen und israelischen Gesetzen, etwa bei der Präimplantationsdiagnostik (PID), die in Deutschland deutlich restriktiver angewandt werde, oder bei der Stammzellforschung, die in Israel deutlich stärker gefördert werde, so Schuster.
Ebendiese Unterschiede wurden in dem Vortrag klar: Im Judentum gelte eine befruchtete Eizelle nicht als Mensch – man könne sie also zerstören, wenn sie nicht mehr gebraucht werde. Im Katholizismus dagegen gelte eine befruchtete Eizelle bereits als menschliches Lebewesen.
Steinberg verteidigte die Präimplantationsdiagnostik, wie sie in Israel praktiziert wird, vehement: Etwa 1000 Paare, die im Shaare Zedek Medical Center auf schwere Erbkrankheiten getestet wurden, hätten gesunde Kinder bekommen. »Wenn man das korrekt macht, ist es eine sehr effiziente Prozedur«, unterstrich Steinberg: »Sie rettet das Leben von Paaren, die gerne Kinder bekommen möchten – aber keine kranken Kinder.«
Powerpoint Viele Zuhörer zeigten sich begeistert von Steinbergs Vortrag, der auch für Laien gut verständlich und trotz des schwierigen Themas unterhaltsam war. Dazu trug auch die gut strukturierte PowerPoint-Präsentation bei. Eine Zuhörerin bemängelte allerdings, dass besonders heikle Themen ausgespart blieben – wie etwa die Frage, ob eine Eizellspenderin nach Ansicht von Rabbinern jüdisch oder nicht jüdisch sein sollte, um für ein jüdisches Paar infrage zu kommen.
Der Hildesheimer Vortrag wird jährlich von den Berliner Studien zum Jüdischen Recht gemeinsam mit dem Rabbinerseminar zu Berlin organisiert – in Erinnerung an Rabbiner Esriel Hildesheimer, der 1873 in Berlin das erste orthodoxe Rabbinerseminar in Deutschland gegründet hatte.
Den ersten Vortrag im Dezember 2013 hielt Pinchas Goldschmidt, Oberrabbiner von Moskau und Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz. Im Januar 2015 folgte Nahum Rakover, ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt Israels. Den dritten Hildesheimer Vortrag im Dezember 2015 hielt der frühere britische Oberrabbiner Lord Jonathan Sacks, und im Januar 2017 war der südafrikanische Oberrabbiner Warren Goldstein zu Gast.