Während der klassischen jüdischen Studien meiner Jugend waren die Themen des »Issur Wa’Hetter« (»Erlaubtes und Verbotenes«) vorherrschend. Es ging um die Frage, was erlaubt ist und getan werden darf, und was in unserer jüdischen Lebenswelt eher gemieden werden sollte, weil es mit einem Verbot belegt ist.
Bezüglich des »Unerlaubten« wurde auch immer der Unterschied gemacht, ob das Verbot in der Tora belegt oder von den Rabbinen der nachbiblischen Zeit angeordnet worden war. Über die Gründe oder Begründungen der rabbinischen Verbote gab es stets heftige Diskussionen. Darüber hinaus wurde auch noch fortwährend erörtert, ob ein Verbot immer und überall Gültigkeit hätte oder aber seine Wirkung eingeschränkt wäre.
Rücktritt Die Gründe für die Argumente vieler Menschen, die dann letztlich zum Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff geführt haben, brachten mir eine talmudische These und ihre Erläuterungen in Erinnerung. Diese These ist als »Mar’it HaAjin« bekannt. Darunter versteht man eine Handlung oder Tätigkeit, die bei denen, die von ihr erfahren oder sie miterleben, den Anschein erwecken könnte, dass der Handelnde etwas Verbotenes und Strafbares begangen hätte.
Wohlgemerkt, es ist kein Beweis für einen strafbaren Gesetzesbruch erbracht worden, aber der Anschein eines solchen wurde geweckt. Das talmudische Urteil lautete daher: »All das, was unsere Weisen, die Gelehrten, des Anscheines wegen verboten haben, ist auch in der ›verborgensten Kammer‹ des Einzelnen verboten.« (Schabbat 64b und 146b).
Diese strenge Aussage rief Diskussionen hervor. Schließlich ging es um Handlungen, die keinen Verboten unterlagen. Allein, die Rabbinen hatten sie untersagt. Zum einen wegen der Öffentlichkeit. Damit diejenigen, die von solchen Taten erfahren, nicht für sich daraus die falsche Konsequenz und Lehre ziehen, indem sie meinen, dass, wenn andere diese Taten begehen, auch sie sich Etliches »leisten« könnten.
Mischna Zum anderen wollten die Gelehrten des Talmuds niemandem die Möglichkeit geben, einen anderen wegen des Anscheins einer verbotenen Handlung zu verdächtigen. Zur Untermauerung führten sie einen Abschnitt aus der Mischna an (Schekalim 3,2). Dort ging es um das Sammeln und Aufbewahren von Spenden für die Armen. Das sollte unter strengsten Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollen geschehen, damit niemand verdächtigt werden könne, sich unbefugt aus diesen Geldern bereichert zu haben.
Als biblischer Beleg wird zitiert: »Man muss den Menschen ebenso Genüge tun, wie man G’tt Genüge leistet« (Kohelet 7,18). Die Mischna beruft sich bei ihrer Auslegung auch auf die Tora: »Dann werdet ihr ohne Schuld sein vor dem Herrn und vor Israel« (4. Buch Moses 32,22). Nämlich, indem ihr auch den Anschein von falschen Handlungen meidet. Es findet sich noch eine weitere Auslegung in der Mischna: »Und finde Gunst und Anerkennung in den Augen G’ttes und der Menschen« (Mischne 3,4) – durch eine transparente und überschaubare Handlungsweise.
Des Öfteren wurde die talmudische, rabbinische Ethik von Theologen als übermäßig streng bewertet. Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten wurde jedoch »die Stärke des Rechtsstaates« hervorgehoben. »Dass er jeden gleich behandelt, welche Stellung er auch immer einnimmt.« Der Rechtsstaat ist gewiss kein Werk der »Pharisäer« und handelt auch nicht »scheinfromm«. Der Rechtsstaat will den falschen Anschein meiden und zumindest bei seinen Dienern auf »Trennschärfe« achten.