»Du sollst nicht zeugen wider deinen Nächsten als falscher Zeuge« (2. Buch Mose 20,14): Wir haben es hier mit einer außergewöhnlich bedeutsamen Vorschrift zu tun. Einer Vorschrift, die zwar recht seltsam formuliert zu sein scheint, die aber ebenso wie die übrigen Gesetze des Dekalogs von fundamentaler Bedeutung sowohl für unser Sozialgefüge als auch für den Erhalt unserer Gesellschaftsordnung ist.
Die landläufige Formulierung des neunten Gebots mag vielen bestimmt vertrauter sein: »Du sollst nicht lügen«. Und es ist durchaus einleuchtend, dass diese Verkürzung gebraucht wird, um die Vorschrift nachvollziehbarer und greifbarer, sprich: verständlicher klingen zu lassen als die ungelenke Formulierung des hebräischen Originals.Doch zum einen wird durch diese Verkürzung der ursprüngliche Zweck des Verbots verwässert.
Lüge Und zum anderen entsteht damit unwillkürlich der Eindruck, dass es quasi unmöglich sei, diese Vorschrift überhaupt einhalten zu können. Denn wer kommt im Alltag schon gänzlich ohne Lügen aus? Nicht zu morden: Das schaffen wohl die meisten. Die Ehe nicht zu brechen: Da wird es schon schwieriger. Nicht zu stehlen: Gemacht.
Aber nicht zu lügen? Ich müsste lügen, wenn ich behaupten wollte, dass mir dies in jeder Situation gelänge. Und Gleiches dürfte wohl für die meisten Menschen auf diesem Planeten gelten.
Zumal die Lüge ja nicht immer mit dem Ansinnen verbunden ist, dem Gegenüber zu schaden, sondern – wie es ein befreundeter Psychologe ausdrückt – einfach die Erweiterung des Kommunikationsrepertoires ermöglicht.
Doch diese Überlegungen können ja wohl kaum als Rechtfertigung herhalten. Und sie dürften wohl auch kaum der Weisheit letzter Schluss sein. Wie also ist diese Vorschrift zu verstehen? Und was genau soll eigentlich geschützt werden?
Die landläufige Formulierung »Du sollst nicht lügen« verwässert den Ursprungszweck.
Schaut man sich die Formulierung des Gebotes einmal genauer an, wird schnell klar, dass sich das Verbot, als falscher Zeuge wider seinen Nächsten zu zeugen, tatsächlich zunächst einmal auf eine Zeugenaussage vor einem Gericht bezieht. Und genau so haben es unsere frühen Rabbinen auch stets begriffen.
Noachidische GEBOTE Die Etablierung des Rechtswesens als solches zählt zu den frühesten Errungenschaften der Tora. Seine Einrichtung ist von G’tt bereits unmittelbar nach der Sintflut als Teil der Noachidischen Gebote gefordert worden. Also jener Vorschriften, die Geltung gegenüber allen Menschen beanspruchen. Jener Gesetze, die zum Aufbau und dem Erhalt einer gerechten und humanen Weltordnung unabdingbar waren. Und die immer, überall und gegenüber jedem zu beachten waren.
Später, nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, folgte Mosche dem Rat seines Schwiegervaters Jitro und etablierte ein ausgetüfteltes System von Richtern und Gerichten. Diese waren für die Schlichtung von Streitigkeiten und die Wahrung der Ordnung verantwortlich und sicherten damit den gesellschaftlichen Frieden.
Seither hat sich die Wertschätzung für ein ausdifferenziertes, funktionierendes und faires Gerichtssystem nicht nur erhalten, sondern es wurden stets große Anstrengungen unternommen, um mithilfe dieser Institutionen der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Zumindest in Rechtsstaaten.
Der amerikanische Schriftsteller David Hazony schrieb dazu: »Gute Gerichte sorgen dafür, dass Gemeinschaften funktionieren, selbst wenn Vertrauen und Freundschaft fehlen. Sie geben uns die Sicherheit, die wir brauchen, um nicht in der dauernden Angst zu leben, bei lebendigem Leib verschlungen zu werden. Es sind vorbildhafte gesellschaftliche Institutionen.
Und während die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Gefängnisse nötig sind, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und Verbrechen zu bekämpfen, und während Schule und Religion den Familien bei der Werteerziehung ihrer Kinder helfen, sind Gerichte unabdingbar, um das Recht im Alltag zu gewährleisten. Dadurch (...) schenken sie den Bürgern das Vertrauen, dass es in ihrer Gesellschaft sicher und gerecht zugeht.«
Augenzeugen Das Rechtssystem der Tora beruhte dabei ganz wesentlich auf den Aussagen von Augenzeugen, die eine Straftat oder einen anderweitigen Rechtsbruch vor Gericht anzeigen oder bestätigen konnten. Zwar waren jeweils mindestens zwei Zeugen erforderlich, die obendrein bestimmte persönliche Qualifikationen mitbringen mussten, um Fehlurteile zu vermeiden.
Doch auch diese Hürden alleine garantierten noch keine wahre Aussage, weswegen dem Zeugen, der mutwillig falsch aussagte, obendrein eine mitunter heftige Strafe drohte.Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Zeuge falsch ausgesagt hatte, so erhielt er ebenjene Strafe, die den Angeklagten ereilt hätte, wenn der Falschaussage Glauben geschenkt worden wäre. Sprich: Hätte die Falschaussage für den Angeklagten die Todesstrafe nach sich ziehen können, so wurde nun der falsche Zeuge mit dieser Strafe belegt.
Laut Rabbiner Joseph Herz umfasst das Verbot auch Verleumdung und Schmähung.
Warum die Konsequenzen so harsch waren, dürfte einleuchten: Denn erstens war der falsche Zeuge bereit, einen Unschuldigen für etwas büßen zu lassen, was dieser nicht verdient hatte. Und zweitens wurde durch diese Lüge das gesamte Rechtssystem angegriffen.
Schließlich gibt es mit Ausnahme voreingenommener oder korrupter Richter – die in der Tora ebenfalls scharf verurteilt werden– keine größere Gefahr für ein faires und gerechtes Verfahren als Zeugen, die nicht die Wahrheit sagen. Denn sie setzen die Integrität des gesamten Rechtssystems und damit in letzter Konsequenz auch eine gute Gesellschaft, in der Recht und Gesetz Geltung beanspruchen, aufs Spiel.
Kommentare Trotz der immensen Bedeutung, die ein integres und anerkanntes Justizwesen beinhaltet, sind viele Kommentatoren dennoch davon ausgegangen, dass sich das neunte Gebot nicht in dieser Auslegung erschöpft. So erklärten nach Rabbiner Ibn Esra etwa auch Ovadja Sforno in ihren mittelalterlichen Torakommentaren, dass sich die vorrangige Warnung zwar auf Zeugenaussagen vor Gericht bezöge, gleichzeitig aber sowohl der Klatsch wie auch die Verleumdung anderer Menschen von dem Gebot umfasst seien.
Und der frühere britische Oberrabbiner Joseph Hertz geht in seinem zeitgenössischen Kommentar noch weiter und erklärt: »Das Verbot erstreckt sich auf alle Arten der Verleumdung, Schmähung, Herabsetzung und Verdrehung von Tatsachen, gleichgültig, ob es sich gegen ein Einzelindividuum oder gegen eine Menschengruppe, ein Volk, eine Rasse oder ein Glaubensbekenntnis richtet.«
Die Dimension dessen, worum es hier geht, wird nun langsam klar: Denn der Schutz der Wahrheit als solcher ist von unschätzbarem Wert. Und dies gilt in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen und auf unterschiedlichen Ebenen: sowohl im zwischenmenschlichen Bereich, in dem Offenheit und gegenseitiges Vertrauen zu den Grundpfeilern unseres Gemeinwesens zählen, als auch im juristischen Kontext, in dem die Wahrheit zur Aufrechterhaltung des Rechts- und Gerichtswesens unabdingbar ist.
Und schließlich mit Blick auf die gesamte Gesellschaft und unsere gesamte Zivilisation. Doch selbst wenn man den Blickwinkel nicht so stark weitet, haben gerade wir Juden in unserer langen Geschichte immer wieder erleben müssen, wohin Lügen, Unwahrheiten und Gerüchte führen.
»Hostienschändung« Die Lüge, dass die Juden Jesus gekreuzigt hätten; die Lüge, dass die Juden Kinderblut benötigten, um die Mazze für das Pessachfest zu backen; die Lüge, dass die Juden die Brunnen der Nichtjuden vergiftet hätten; die Lüge, dass die Juden angeblich Hostien schänden; die Lüge, dass die Juden die Kinder des Teufels seien; die Lüge, dass die Juden die Pest verbreitet hätten; oder die Lüge, dass die Juden einen perfiden Plan verfolgen würden, um die Welt unter ihre Herrschaft zu unterjochen, führten über beinahe zwei Jahrtausende zu unzähligen Pogromen, Vertreibungen, Folterungen und Morden.
Im Talmud heißt es, auf drei Dingen beruht die Welt: auf Recht, auf Wahrheit und auf Frieden.
Und selbst wenn man historisch nicht so weit ausholen will, sondern stattdessen die jüngere Vergangenheit betrachtet, stößt man schnell auf eine menschenverachtende Ideologie, die mithilfe breit angelegter Lügen- und Propagandakampagnen Millionen von Menschenleben gefordert hat: der Nationalsozialismus.
Propaganda Denn ohne eine gut geölte Propagandamaschinerie, ohne die breit angelegten und ständig wiederholten Lügenkampagnen, und ohne Kontrolle der meinungsbildenden Organe wie Presse, Radio oder Fernsehen hätten die Nazis in der deutschen Bevölkerung niemals den Rückhalt, niemals die Unterstützung, niemals die Bereitschaft gefunden, die in die Entfesselung eines Weltkriegs und die Vernichtung von sechs Millionen Juden mündete.
Ohne die permanente Hetze, ohne die dauernde mediale Herabwürdigung und ohne die propagandistische Entmenschlichung der Juden wäre es wohl nie zu dem größten Menschheitsverbrechen der Geschichte gekommen.Nicht umsonst wird in Diktaturen, Autokratien und totalitären Systemen schnell und zielstrebig daran gearbeitet, die plurale Meinungsbildung zu zerstören. Denn wer die Medien kontrolliert, kontrolliert die Meinungsbildung der Öffentlichkeit. Und kann die Wahrheit nach Belieben manipulieren, verdrehen, verbiegen.
Aktuelle Beispiele gibt es zur Genüge. Auch wenn die jüngere Geschichte eigentlich Warnung genug hätte sein müssen.Im Talmud heißt es, auf drei Dingen beruht die Welt: auf Recht, auf Wahrheit und auf Frieden (Sprüche der Väter 1,18). Diese drei Dinge sind nicht losgelöst voneinander zu betrachten. Sie sind miteinander verschränkt, bedingen einander, schreien nach Verwirklichung.
Und in ihrem Zentrum steht die Wahrheit, der wohl wichtigste Wert für ein offenes und vertrauensvolles Miteinander. Für die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit, für ein stabiles Gemeinwesen und für dauerhaften Frieden.
Der Autor ist Direktor des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen.