Das Kabinett hat sich auf bundeseinheitliche Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Es beschloss am Dienstag einen Entwurf für Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Damit werden die Kompetenzen des Bundes erweitert.
AUSGANGSSPERREN Demnach sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren und schärfere Kontaktbeschränkungen gelten; ab einem Wert von 200 müssen Schulen schließen. Die Religions- und Versammlungsfreiheit ist von den Maßnahmen nicht betroffen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem ebenso wichtigen wie dringenden Beschluss. »Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig, denn die Lage ist ernst«, so die Kanzlerin. »Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff«, sagte sie unter Verweis auf Angaben des Robert Koch-Instituts, eine steigende Belegung der Intensivbetten und die Zahl der an Corona Verstorbenen.
Merkel räumte ein, dass es »harte Einschränkungen« seien, aber nur so könne die Infektionswelle gestoppt und gebrochen werden. Durch die Impfungen gehe die Gesellschaft aber »dem Licht am Ende des Tunnels mit immer größeren Schritten entgegen«.
RELIGIONSAUSÜBUNG Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 dienen – also alle Zusammenkünfte, die von dem einheitlichen Grundrecht der religiösen und weltanschaulichen Freiheit erfasst werden –, unterliegen nicht den Beschränkungen, wie es heißt.
Für entsprechende Veranstaltungen und Zusammenkünfte gelten bereits bestehende und künftige Maßnahmen, die vor allem in den Rechtsverordnungen der Länder getroffen werden.
Laut Regelung sollen Kitas und Schulen so lange wie möglich geöffnet bleiben. Allerdings soll spätestens, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200 überschritten hat, ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas und Kindertagespflege untersagt werden und die Länder eine Notbetreuung einrichten können. kna