An diesem Schabbat lesen wir in den Synagogen das 21. Kapitel des zweiten Mosebuches. Dieser Abschnitt beinhaltet die wesentlichen Grundsätze des bürgerlichen Gesetzeskodex der Israeliten. Diese Normen regeln die zwischenmenschlichen Beziehungen im Geiste der g’ttlichen Offenbarung.
»Diese sind die Rechtssatzungen, die du den Israeliten vorlegen sollst«, sprach einst der Herr zu Mosche. Diese wichtigsten Gesetze befassen sich mit dem Personenrecht, Eigentumsdelikten, Schadenersatzforderungen und moralischen Verfehlungen. Sie enthalten auch umfangreiche Schutzmaßnahmen für Fremde, Witwen und Waisen, also sozial Schwache.
Die Rabbinen erklären uns, dass Recht und Rechtsprechung in der jüdischen Geschichte ein ganz besonderes Gewicht haben. Die meisten Völker haben ihre Herrschaft, nachdem sie ihre späteren Siedlungsgebiete erobert hatten, durch harte Kämpfe gesichert und verstärkt. Erst dann bauten sie ihre Einrichtungen aus. Dazu erließen sie Rechtssatzungen und sanktionierten sie durch ihre Macht und Gewalt.
Die Tora hingegen schlug einen anderen Weg ein. Nur kurze Zeit, nachdem die Israeliten aus Ägypten ausgezogen und in der Wüste angelangt waren, wurden denen, die gerade noch Sklavenarbeit verrichten mussten, die Satzungen und Normen des freiheitlichen Zusammenlebens der Menschen vorgelegt. Das heißt: Die Grundsätze des Rechts, des Rechtsempfindens und der Gerechtigkeit waren bereits vor der Errichtung eines eigentlichen Staates vorhanden.
Menschlichkeit Unsere moderne weltliche Gesetzgebung ist immer das Produkt einer gesellschaftlichen Epoche und spiegelt die Zeit wider, die sie schuf. Häufig dienen die Gesetze bestimmten Gruppen und ihren Interessen. Auch daher strebten manche der Herrschenden von Zeit zu Zeit Änderungen an den früher von ihnen selbst erlassenen Grundgesetzen an. Dagegen haben die g’ttlichen Grundsätze der Menschlichkeit, wie sie am Berg Sinai offenbart wurden, ewige Gültigkeit und bleiben unverändert.
Die Sensibilität der Tora gegenüber sozialen Fragen belegt, dass der Wochenabschnitt Mischpatim zunächst nicht kultische Fragen behandelt, sondern die Rechtslage derjenigen, die am Rand der Gesellschaft stehen: zum Beispiel die von Knechten, die wegen hoher Schulden oder wegen Diebstahls Wiedergutmachung leisten mussten durch einen zeitlich begrenzten Dienst.
In der antiken Welt herrschte fast überall das System der Sklavenhaltung. Daher glaubten viele, die Einrichtung der Knechtschaft in der Tora sei der griechisch-römischen Sklaverei ähnlich. Der Ewed, der Diener in der Tora, war dem römischen Sklaven jedoch keinesfalls gleich. Er stellte weder eine Ware dar, noch war er ein Arbeitsroboter. Hatte er durch seinen Herrn eine Körperverletzung erlitten, so musste er freigelassen werden. Im 5. Buch Moses wird noch hinzugefügt, dass man den geflohenen Diener seinem rücksichtslosen Herrn nicht ausliefern durfte (23,16).
Raschi fügt hinzu, dass man sogar einen nichtjüdischen Sklaven, der aus dem Ausland nach Israel geflohen war, nicht ausliefern dürfe. Parallelen zu dieser Einstellung der Tora würde man vergeblich im Kodex des Hamurabi suchen. Der babylonische Herrscher regierte im 18. Jahrhundert v.d.Z.
Freiheit Der jüdische Diener musste im siebenten Jahr freigelassen werden. Dann erlangte er seine volle Freiheit und Würde zurück. Im Grunde ist die Tora gegen jegliche Form der Knechtschaft. G’tt befreite die Israeliten, damit sie als freie Individuen nur Ihm allein dienen sollten und nicht etwa den Menschen (3. Buch Moses 25,55).
Körperverletzungen und Schäden an Besitz oder Vermögen der Mitmenschen werden in dieser Parascha als Schadensregulierungen behandelt, die allesamt dem Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde dienen. »Wenn einer den anderen mit der Faust … schlägt« (2. Buch Moses 21, 18-19), so ist der Schläger zu Schadenersatz verpflichtet. Laut dem Talmud (Baba Kama 4b) muss der Schläger für die verursachten Schäden aufkommen: Er muss die Heilkosten erstatten, Schmerzensgeld zahlen, den Verdienstausfall ausgleichen, für die Beschämung des Geschlagenen einstehen und für die Wunde selbst.
Ebenso erkennt der Talmud eine Wiedergutmachungspflicht bei Besitz- und Vermögenseinbußen sowie jeglicher körperlicher Beschädigung. Wird jemand durch ein Tier verletzt, muss der Besitzer dafür haften. Hebt ein Mann eine Grube aus und vergisst, ein Warnschild davor aufzustellen, oder vernichtet jemand aus Versehen die Saat eines anderen, muss er Schadenersatz leisten. Alles ist geregelt. Jegliche angeführte Schadensdelikte in der Tora können auch in den modernen Zeiten neu interpretiert und angepasst werden.
Tierschutz Auch die Grundidee der Demokratie, das Mehrheitsprinzip, wird in der rabbinischen Literatur aus dieser Parascha abgeleitet. Im 2. Buch Moses 23,2 lesen wir: »Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, dass du der Menge nach vom Rechten weichst.« Die rabbinische Interpretation betont, dass man der Mehrheit im Guten, nicht aber im Bösen folgen sollte. Hier wird das Befolgen des Guten, der Ideale der Tora sogar höher bewertet als die formale Demokratie. Man soll der Mehrheit nicht folgen, wenn sie sich nach einem bösen Verführer richtet.
Ferner betont die Tora den Schutz und die Bewahrung von fremdem Eigentum, für die jeder eine Verantwortung übernehmen soll. Die freiwillige, opferbereite Hilfsbereitschaft wird ebenso vorgelegt: »Wenn du deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, dass er irrt, so sollst du ihm denselben wieder zuführen« (23,4). Die Gebote haben also nicht nur die Bewahrung von fremdem Eigentum im Sinn, sondern sie sind auch ein Plädoyer für den Tierschutz.
Der Autor war von 1981 bis 2002 Landesrabbiner von Württemberg.
Mischpatim
Der Wochenabschnitt Mischpatim wird auch als Buch des Bundes bezeichnet. Hier geht es um Gesetze, die das Zusammenleben regeln. Der zweite Teil besteht aus Regelungen zur Körperverletzung, daran schließen sich Gesetze zum Eigentum an. Den Abschluss der Parascha bildet die Bestätigung des Bundes. Am Ende steigen Mosche, Aharon, Nadav, Avihu und die 70 Ältesten Israels auf den Berg, um den Ewigen zu sehen.
2. Buch Moses 21,1 – 24,18