Die NPD, so hat es das Bundesverfassungsgericht beschlossen, »will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ›Volksgemeinschaft‹ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen«. Alles, was für ein Verbot dieser Partei sprach, haben die Karlsruher Richter am Dienstag bestätigt. Nur, verboten wurde die rechtsextreme Partei nicht. Es fehle derzeit an konkreten Hinweisen, »dass dieses Handeln zum Erfolg führt«.
In der jüdischen Gemeinschaft überwiegt die Enttäuschung. »Ein Verbot wäre sehr wichtig und ermutigend gewesen«, sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
nazipartei Von einem »Schlag ins Gesicht für die jüdischen Holocaust-Überlebenden« sprach Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutsch- land. Die Argumente der Richter könnten aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft vielleicht zutreffen, »aus der Sicht der Minderheitsgesellschaft und gerade der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland greift die Argumentation des Verfassungsgerichts jedoch zu kurz«. Es seien ja nicht Friedhöfe oder Kindergärten der Mehrheitsgesellschaft, die die Polizei schützen müsse, sondern die Friedhöfe, Kindergärten und Synagogen der Minderheit. »Als Nachfolge- staat des Deutschen Reiches sollte sich Deutschland keine Neonazi-Partei leisten.«
Auch der Potsdamer Politikwissenschaftler und Rechtsextremismusexperte Gideon Botsch sieht Auswirkungen auf das jüdische Leben in Deutschland: »Nun können Rechtsradikale offen nationalsozialistisch agieren und haben wegen ihrer Wesensverwandtschaft mit dem National-
sozialismus nichts mehr zu befürchten.« Gerade Juden seien durch »diesen brachialen Antisemitismus gefährdet«.
Die NPD habe sich während des schwebenden Verbotsverfahrens zurückgehalten. »Diese Zurückhaltung wird sie jetzt aufgeben.« Zudem fühlten sich auch andere rechtsextreme Parteien wie »Die Rechte« oder »Der III. Weg« ermuntert, »nun offen nationalsozialistisch auftreten zu können, ohne ein Verbot fürchten zu müssen«.
katastrophe Von einer »Katastrophe« spricht der Göttinger Politologe Samuel Salzborn. »Das Verbot an einer Realisierungschance für die Umsetzung dieses Kampfes gegen die Demokratie zu messen, ist nicht nur weltfremd, sondern mit Blick auf die bisherigen zwei erfolgreichen Parteiverbotsverfahren auch eine juristisch höchst merkwürdige Einschätzung.«
In der Geschichte der Bundesrepublik waren die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956 verboten worden. »Es muss befürchtet werden«, so Salzborn, »dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einmal als Auftakt des Untergangs der ›wehrhaften Demokratie‹ der Bundesrepublik in den Geschichtsbüchern stehen wird: Denn wenn man so lange wartet, bis die Feinde der Demokratie die reale Macht haben, diese zu zerstören, dann wird es zu spät sein.«
Einen »tragischen Tag für die wehrhafte Demokratie« beklagte das Internationale Auschwitz Komitee (IAK). Dessen Vizepräsident Christoph Heubner fragte: »Wie kann es sein, dass diejenigen, die den Holocaust nicht nur klammheimlich bejubeln und in vielen Kommunen ständig neue Kapitel des Hasses provozieren, im demokratischen Spektrum bleiben dürfen und vom Staat weiter bei Hetze und Gewalt gegen die Demokratie alimentiert werden?«
verfassungsschutz Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verkündete nach dem Urteilsspruch, dass die NPD weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dass die Karlsruher Richter die NPD als schwach und unbedeutend einschätzen, wertete der Minister aber als »starkes Zeichen«, dass »wir in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt haben«.
Vonseiten der Länder, die das Verbot beantragt hatten, wird nun ein Ende der staatlichen Finanzierung für die NPD gefordert. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), seine saarländische Kollegin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und etliche andere äußerten sich ebenfalls in dieser Richtung.