Die politisch motivierte Kriminalität hat im vergangenen Jahr in Deutschland deutlich zugenommen – darunter auch die antisemitischen Delikte.
Während insgesamt die Zahl der Straftaten, die von Tätern aus dem rechten und linken Spektrum verübt wurden, 2019 anstieg, beobachteten die Sicherheitsbehörden bei den religiös motivierten Taten einen Rückgang um mehr als 27 Prozent auf 425 Straftaten. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik hervor.
ISLAMISTEN Ein Grund dafür könnte die Ernüchterung sein, die nach dem Niedergang des sogenannten Kalifats der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und dem Irak auch bei einigen Islamisten um sich gegriffen hat.
Zudem waren in den Jahren zuvor mehrere extremistische Islamisten-Vereinigungen verboten worden – wie etwa 2017 der »Deutschsprachige Islamkreis Hildesheim«.
Die Zahl der von der Polizei registrierten politisch motivierten Straftaten stieg 2019 insgesamt um rund 14 Prozent auf 41 177 Taten an.
MOTIVE Bei den antisemitischen Straftaten verzeichneten die Behörden einen Anstieg um 13 Prozent auf 2 032 Delikte. Davon waren nach Erkenntnissen der Polizei 93 Prozent rechts motiviert.
Die Zahl der als islamfeindlich eingestuften Straftaten stieg im gleichen Zeitraum laut Polizeistatistik um 4,4 Prozent auf 950 Delikte.
Bei der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik. Das heißt, die Straftaten werden bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst.
Der Jahresbericht zur politisch motivierten Kriminalität wird am Mittwochmittag offiziell von Innenminister Horst Seehofer (CSU) und BKA-Präsident Holger Münch vorgestellt.
RICHTERBUND Angesichts der Ergebnisse der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik mahnt der Deutsche Richterbund zu einem verstärkten Kampf gegen Antisemitismus. »Das geplante Gesetz gegen Hass und Rechtsextremismus ist angesichts zunehmender judenfeindlicher Straftaten und rechtsextremer Hetze die richtige Antwort des Rechtsstaats«, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch).
Rebehn begrüßte es, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgung bei Hass und Hetze im Netz insgesamt verbessern und antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend in das Gesetz aufnehmen wolle.
»Die Gerichte schauen schon heute in jedem Einzelfall sehr genau hin, ob bei Beschuldigten antisemitische Beweggründe vorliegen und berücksichtigen das strafschärfend«, sagte er. »Bei den Staatsanwaltschaften gilt die generelle Linie, Strafverfahren gegen Auflagen einzustellen, sofern antisemitische Motive vorliegen. dpa