Kulturstaatsministerin Monika Grütters macht die Raubkunstproblematik zur Chefsache. »Nicht erst der Fall Gurlitt und die Reaktion im In- und Ausland haben deutlich gemacht«, sagte die CDU-Politikerin Ende Februar, »dass wir unsere Anstrengungen in der Provenienzrecherche und Restitutionsfragen ausbauen müssen«.
Grütters kündigte an, dass der Bund seine Mittel von jetzt 2,7 Millionen Euro im Jahr erhöhen wird und dass ein neues »Deutsches Zentrum Kulturgutverluste« in Magdeburg entsteht. Das Zentrum erhält die Rechtsform einer Stiftung, auch eine Dependance in Berlin ist vorgesehen. Bis Mitte März will Grütters dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.
gurlitt Handlungsbedarf besteht nicht erst seit dem spektakulären Fund von 1280 Kunstwerken in der Münchner Wohnung des Sammlers Cornelius Gurlitt, der die Bilder von seinem Vater geerbt hatte. Insgesamt 600.000 Kunstwerke wurden zwischen 1933 und 1945 von Deutschen gestohlen. Opfer waren häufig jüdische Sammler und Kunsthändler, aber auch andere Verfolgte des Naziregimes.
Zu den in Deutschland geraubten Kunstwerken kam noch die sogenannte Beutekunst, die durch den Diebstahl staatlicher Kunstsammlungen in den von der Wehrmacht besetzten Ländern in deutsche Hände kam.
Nazigrößen ließen systematisch Kunstsammlungen plündern, hängten sich die Raubkunst in ihre Villen, horteten sie im Verborgenen oder verkauften sie für Devisen ins Ausland. Vieles wurde auch vernichtet und ging verloren.
beratung Nun soll das neue Deutsche Zentrum Kulturgutverluste nicht nur forschen, sondern auch Museen beraten. »Wir wollen damit einen zentralen Ansprechpartner für dieses komplexe Thema schaffen und transparent darüber informieren«, sagt Grütters. Vor allem kleine Häuser seien mit der Beurteilung von Kunstwerken oft überfordert. Zwar hätten diese seit der Jahrtausendwende beträchtliche Anstrengungen bei der Suche nach NS-Raubkunst unternommen, sagt Grütters, aber es sei »klar, dass wir noch nicht am Ende unserer Bemühungen stehen«. Immerhin 12.000 Objekte seien seit 1998 zurückgegeben worden. Über 90.000 Kunstwerke in 67 Museen seien schon überprüft worden.
An dem neuen Zentrum Kulturgutverluste soll weiterhin die »Lost Art«-Internet-Datenbank, die bereits jetzt von einer Koordinierungsstelle in Magdeburg betrieben wird, angesiedelt werden. Zudem kommen die Beratende Kommission für Streitfälle (Limbach-Kommission), die Berliner Arbeitsstelle für Provenienzforschung sowie die Forschungsstelle »Entartete Kunst« der Freien Universität Berlin nach Magdeburg.
task force Auch die Task-Force »Schwabinger Kunstfund«, die sich um die bei Gurlitt gefundenen Werke kümmert, wird in die neue Stiftung integriert. Zu den Arbeitsbereichen des Zentrums gehört auch die Aufarbeitung der in der DDR beziehungsweise der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) entzogenen Kulturgüter.
Neu an dem Zentrum ist auch, dass nicht nur deutsche Experten dort arbeiten werden, sondern auch Kunstkenner aus Israel. Das war bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen im Februar vereinbart worden. Von dem Material, das in israelischen Archiven lagert, erhofft man sich Aufschluss über Sammlungen, die einst im Besitz jüdischer Sammler waren.
verjährung Im Jahr 1998 wurde das »Washingtoner Abkommen« geschlossen. 44 Staaten und zwölf nichtstaatliche Organisationen unterzeichneten die Übereinkunft, die jedoch juristisch nicht bindend ist. Erst seit diesem Zeitpunkt begannen deutsche Museen endlich mit der Provenienzforschung.
Das Abkommen legt fest, dass »Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden«, identifiziert werden sollten, Vorkriegseigentümer und Erben ermutigt werden, ihre Ansprüche geltend zu machen, und bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, »rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden«.
Mit der Gründung des Zentrums für Kulturgutverluste schafft die Bundesrepublik endlich die Voraussetzungen für eine umfassende Restitution geraubter Kunst. Problematisch ist dabei die noch geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren. Daher brachte Bayern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der regeln soll, dass geltende Verjährungsfristen in bestimmten Fällen der »Bösgläubigkeit« – wenn also der Besitzer beim Erwerb davon ausgehen musste, dass es sich um Raubkunst handelt – nicht mehr angewendet werden sollen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in den Niederlanden und in Tschechien.