Die AfD fordert, im Kuratorium der »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas« vertreten zu sein. Wer da nur irritiert lächeln kann, was denn eine Partei, die Antisemiten in ihren Reihen hält, da zu suchen hat, wird schnell belehrt. Es gibt ein Gesetz, wonach jede Bundestagsfraktion pro angefangene 100 Mitglieder einen Vertreter in das Kuratorium entsenden darf: für die AfD mit ihren 92 Abgeordneten also einen.
Juristisch hat die AfD recht, aber muss das Gremium, das in der deutschen Hauptstadt diesen zentralen Ort des Gedenkens unterhält, so eine Zumutung ertragen? Das Kuratorium, das sich derzeit neu zusammensetzt, wäre gut beraten, zur AfD zu gehen und klar zu sagen: Solange bei Ihnen tiefbraune Kräfte ihr Unwesen treiben, solange in Ihren Reihen die Schoa geleugnet oder relativiert wird, solange Sie sich von diesen Marktschreiern nicht trennen, wollen und können wir mit Ihnen nichts zu tun haben.
pietät Das ist eine Frage der Pietät. Ich fühle mich verletzt und beleidigt, wenn ich mir vorstelle, dass die Aufgabe eines angemessenen Gedenkens an die Schoa mit solchen Leuten gestaltet werden soll. Ich will mir gar nicht vorstellen, was die etwa in der Wannsee-Villa anrichten, wenn sie bar jeder Würde über Opferzahlen diskutieren wollten.
Es geht ja nicht nur um die »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas«, es geht um viele KZ-Gedenkstätten in diesem Land, und da darf der juristische Hinweis, dass man die AfD-Ansprüche leider erfüllen müsse, nicht das letzte Wort sein. Wenn es gesetzlich festgelegt ist, dass auch die AfD in den Gremien der Gedenkstätten und Erinnerungsorte vertreten sein darf, dann müssen eben die Parlamente, Bundestag und Landtage diese Gesetze ändern. Denn wir dürfen uns mit dieser Zumutung nicht arrangieren.
Die Autorin war bis 2011 Mitglied im Kuratorium »Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas«.