Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat mit großem Unverständnis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Donnerstag zur Vermietung städtischer Räume für BDS-Veranstaltungen reagiert. Das Gericht habe zu wenig berücksichtigt, dass die israelfeindliche Boykott-Bewegung BDS antisemitische Züge trägt und Antisemitismus schürt.
»Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch Antisemitismus ist keine Meinung. Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, war daher sehr zu begrüßen«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster.
RÜCKSCHLAG Menschen, die mit ihrer Israelfeindlichkeit Antisemitismus verbreiteten, sollten keine Plattform erhalten, betonte Schuster. Das Urteil sei »ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft«.
Der Zentralrat der Juden fordert, der Bund und die Länder sollten rasch eine gesetzliche Regelung schaffen, um Kommunen eine Handhabe gegen BDS-Veranstaltungen zu geben. »Damit würde auch der politische Willen umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt.« Für jede Quelle von Rechtsextremismus und Antisemitismus sollte es eine durchsetzungsfähige Grundlage geben, die Anmietung öffentlicher Räume zu verwehren, betont der Zentralrat. Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung als in ihren Zielen und Handlung als antisemitisch und israelfeindlich geächtet.
Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte das Urteil. Es sei eine »verpasste Chance«, BDS-Umtrieben gegen den demokratischen Staat Israel in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand grundsätzlich zu untersagen. Es handele sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der spezifischen Konstellation in München. »Das bedeutet, Kommunen können weiterhin bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, BDS-Veranstaltungen in öffentlichen Räumlichkeiten verweigern.« Jede einzelne Verwaltung müsse dies sorgsam prüfen.
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland nannte das Urteil »eine große Enttäuschung« und einen »Schlag gegen die wehrhafte Demokratie und die hier lebende jüdische Gemeinde«. Der Vorstand betonte: »Damit haben die Richter in Leipzig all jenen Kräften einen Bärendienst erwiesen, den Grundsatz der Meinungsfreiheit für ihre Zwecke zu missbrauchen.«
Der Hintergrund: Die Leipziger Richter hatten am Donnerstag im Wesentlichen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom November 2020 bestätigt. Demnach hätte die Stadt München im Jahr 2018 einen städtischen Saal für eine Podiumsdiskussion der gegen Israel gerichteten Boykott-Bewegung BDS (»Boycott, Divestment and Sanctions«) vermieten müssen. (AZ: BVerwG 8 C 35.20)
Die Stadt München hatte die Vermietung abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss von 2017 bezogen. Über diesen Stadtratsbeschluss, nach dem städtische Räume nicht für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, genutzt werden dürfen, sollte bei der Veranstaltung diskutiert werden. ja/epd