Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil im NS-Prozess von Brandenburg begrüßt. »Selbst wenn der Angeklagte aufgrund seines hohen Alters die Haftstrafe vermutlich nicht voll verbüßen wird, ist das Urteil zu begrüßen«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster.
»Die Tausenden von Menschen, die in den Konzentrationslagern gearbeitet haben, haben die Mordmaschinerie am Laufen gehalten«, so Schuster weiter. »Sie waren Teil des Systems, daher sollen sie dafür auch Verantwortung übernehmen.«
Es sei bitter, stellte der Zentralrat klar, dass der Angeklagte bis zum Schluss seine damalige Tätigkeit bestritten und keine Reue gezeigt hat. Für die Überlebenden der Schoa und ihre Nachkommen sei das Urteil wichtig, um ihr Vertrauen in den Rechtsstaat zu wahren.
VERBRECHEN Im NS-Prozess gegen den früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen war der 101-jährige Angeklagte heute Vormittag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Josef S. habe mit seiner Tätigkeit im Konzentrationslager »Terror und Massenmord gefördert«, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann bei der Urteilsverkündung am Dienstag in Brandenburg an der Havel. Das sei dem Angeklagten auch bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die Verbrechen in Sachsenhausen bereitwillig unterstützt.
Das Landgericht Neuruppin kam mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Der Verteidiger hatte einen Freispruch oder im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe beantragt. Nebenklagevertreter hatten sich für eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Josef S. wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen angeklagt. Den Ermittlungen zufolge war er zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 als SS-Mann in Sachsenhausen im Einsatz. Er selbst bestreitet dies. In dem Konzentrationslager waren zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben. ja/epd
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