Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sind die ersten Bundesländer, die offiziell einen Antisemitismusbeauftragten ernannt haben. Gut so.
Denn damit vermitteln sie ein wichtiges Signal: Wir nehmen die Sorgen der jüdischen Gemeinden ernst. Wir haben das Problem erkannt. Wir nennen es beim Namen. Das Land Berlin könnte sich davon eine Scheibe abschneiden. Stattdessen erteilte die rot-rot-grüne Regierung dem Vorstoß der Berliner CDU, auch in der Hauptstadt einen Antisemitismusbeauftragten zu installieren, bislang immer eine Absage, zuletzt im Herbst 2017.
Straftaten Dabei hätte sie allen Grund dazu, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu folgen. Denn die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten stieg mittlerweile um das Doppelte: mit 149 registrierten Fällen im Jahr 2013 auf 288 Taten 2017. Eine alarmierende Zahl – die im Übrigen nichts über die Täter aussagt.
So würden antisemitische Vorfälle »systematisch unterschätzt« und »ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis« vermittelt, warnte denn auch der vom Bundestag eingesetzte Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus in seinem jüngsten Bericht. Denn es sind nicht nur Rechtsextreme, die jüdische Schüler bedrohen, Passanten auf der Straße anpöbeln und auf Anti-Israel-Demonstrationen Hassparolen skandieren.
Genau hier kann ein Antisemitismusbeauftragter ansetzen: als Schnittstelle zwischen dem Land, seinen Ämtern und Bildungseinrichtungen. Als Experte, bei dem sich Informationen bündeln und der Institutionen hilft, Empfehlungen umzusetzen. Dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin mittlerweile einen Antisemitismusbeauftragten hat, entlässt das Land Berlin nicht aus der Verantwortung. Andernfalls blieben die Bekenntnisse von Berliner Politikern zu einer weltoffenen, toleranten Stadt nichts als leere Worthülsen.
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