Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt ab Dienstag über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als »extremistischer Verdachtsfall« durch den Verfassungsschutz. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin von Montag noch nicht absehbar. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage bis Mittwoch. Die Kammer wolle das Verfahren bis Mittwoch abschließen.
In drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD (AZ:5 A 1218/22), des sogenannten »Flügels« (AZ: 5 A 1216/22) sowie der Jugendorganisation »Junge Alternative« (AZ: 5 A 1217/22) als Verdachtsfälle. Die mündliche Verhandlung findet in der Halle des Oberverwaltungsgerichts statt. Das Gebiet rund um das Oberverwaltungsgericht wird nach Auskunft der Gerichtssprecherin zum Prozess weiträumig abgeriegelt.
Das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Jahr 2019 die »Junge Alternative für Deutschland« als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Köln bereits im März 2022 ab. Im April 2023 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, die Verdachtsfallbeobachtung der AfD-Jugendorganisation habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet hätten. Diese werde daher nunmehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Die AfD und die »Junge Alternative« erhoben gegen diese Entscheidung im Juni 2023 Klage und stellten zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Zwischenzeitlich wies das Oberverwaltungsgericht NRW einen Eilantrag ab. Nun kommt es zum Hauptsacheverfahren.
Ursprünglich hatte das Verfahren bereits Ende Februar vor dem Oberverwaltungsgericht Münster stattfinden sollen. Mit der Verlegung der Termine auf den 12. und 13. März kam der Senat einem Antrag der AfD nach, den diese mit Blick auf umfangreiche Unterlagen gestellt hat, die das BfV Anfang des Jahres übermittelt hat.
Der Verfassungsjurist Fabian Wittreck hält eine Änderung des Urteils der ersten Instanz für unwahrscheinlich. Das Verwaltungsgericht Köln habe seine Arbeit gemacht, erklärte der Verfassungsrechtler an der Universität Münster am Montag. »Die Liste an Einlassungen oder besser Entgleisungen von AfD-Funktionären, die das Gericht seinen Entscheidungen zugrunde legt, ist je nach Standort des Beobachters beeindruckend oder höchst deprimierend«, sagte er.
Zudem habe das Gericht dargelegt, dass der Antrag auf ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht eine vorherige Beobachtung durch den Verfassungsschutz voraussetze und keinesfalls ausschließen könne. epd