Das Unbestreitbare vorneweg: Den Reformationstag gibt es und soll es geben, evangelische Christen können ihn als Feiertag begehen. Was mehrere Bundesländer jetzt eingeführt haben und worüber in Niedersachsen heftig gestritten wird, ist nicht die Einführung dieses Festes, sondern die staatliche Übertragung dieser ehrenden Würdigung von Martin Luther auf die gesamte Gesellschaft. Es ist der Unterschied zwischen Erlauben und Zwingen, mit dem wir es zu tun haben.
Zu den nicht ganz unwichtigen Erkenntnissen der Beschäftigung mit Luther im vergangenen Reformationsjahr 2017 gehört, dass das Wissen, was für ein demagogischer Antisemit der gefeierte Kirchenmann war, nicht mehr zu leugnen ist. Nicht einmal Befürworter streiten das ab. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil etwa sagt, ja, das mit dem Judenhass stimme, aber man dürfe doch die Reformation nicht darauf reduzieren.
mehrheitsgesellschaft Würden wir, wenn Luthers Reformation nichts anderes als eine antijüdische Manifestation gewesen wäre, tatsächlich über einen Ehrentag sprechen? Wenn sich eine evangelische Mehrheit in der Gesellschaft die Entscheidung darüber anmaßt, ob Luthers Antisemitismus wirklich so schlimm war (selbstverständlich, nachdem Juden als »Betroffene« gehört wurden), verrät das keinen Respekt vor Minderheiten. Dann kann die Mehrheitsgesellschaft auch Beschneidung und Schächten verbieten und überall Kreuze aufhängen.
Es scheint, dass auch in der Feiertagsdebatte bislang geltende Erkenntnisse verloren gehen, nämlich Respekt für alle. Der Reformationstag soll ein Feiertag bleiben – für diejenigen, die ihn begehen wollen. Andere haben andere Tage, und der Staat sollte ein weltliches Datum zum gesetzlichen Feiertag machen.