Recht so! Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung homosexueller Lebensgemeinschaften im Erbrecht für verfassungswidrig erklärt. Doch dies kann nur ein weiterer kleiner Schritt auf dem Weg sein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften endlich mit der Ehe gleichgestellt werden. Alle Verantwortlichen in den Sozialabteilungen der jüdischen Gemeinden in Deutschland, jede Rabbinerin und jeder Rabbiner sollten froh darüber sein, dass es so viele Menschen gibt, die bereit sind, ihre Partnerschaft amtlich zu dokumentieren und so Verantwortung für einen anderen Menschen auch vor dem Gesetz zu übernehmen. Bisher wurde die Thematik, gerade in den orthodox geführten Gemeinden, fast vollständig vernachlässigt. Dies ist sehr bedauerlich, denn die jüdische Gemeinschaft sollte doch helfen, Diskriminierungen jeder Art zu überwinden. Außerdem haben sich schon viel zu viele Schwule und Lesben von ihren Gemeinden abgewandt.
Der Autor ist Mitbegründer von Yachad Deutschland, der Vereinigung schwuler, lesbischer und bisexueller Jüdinnen und Juden.