Herr Mahlo, die neue Bundesregierung hat vereinbart, »dass den berechtigten Interessen der Holocaust-Überlebenden nach einer angemessenen Entschädigung für die im Ghetto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird«. Wie bewerten Sie das?
Wir begrüßen es, dass die Eingabe der Claims Conference von den Koalitionspartnern aufgenommen wurde und die Bundesregierung anerkennt, dass die Frage der sogenannten Ghetto-Rente noch nicht zufriedenstellend geklärt ist und Handlungsbedarf besteht.
Was fordert die Claims Conference?
Die Frage der Rückwirkung ab 1997 muss ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen werden, und die Überlebenden, die fristgerecht einen Antrag gestellt haben, müssen alle die Möglichkeit haben, eine Nachzahlung ab 1997 zu erhalten.
Zuletzt sind mehrere Anläufe, eine Nachzahlung der Renten zu erreichen, gescheitert. Viele Kritiker sprachen von einem zynischen Spiel auf Zeit. Ändert sich das?
Wir haben durch die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag wie auch durch Äußerungen der Arbeitsministerin Nahles große Hoffnung, dass nunmehr zügig die Frage der Nachzahlung zufriedenstellend, das heißt fair und im Sinne der Überlebenden, geregelt wird.
Die CDU/CSU hatte bislang immer argumentiert, die Rentenberechtigten würden im Falle einer Nachzahlung gar nicht finanziell besser gestellt.
Das ist so zu einfach und nicht richtig dargestellt. Entscheidend ist der Anspruch und dass die Betroffenen die Wahl haben. Das Durchschnittsalter der Überlebenden ist heute über 85 Jahre. Da stellt sich die Frage, ob man von einer für die Zukunft etwas höheren Rente ohne große Nachzahlung mehr hat oder von einer etwas niedrigeren Rente mit einer erheblichen Nachzahlung. Diese Entscheidung sollte aber den Berechtigten überlassen bleiben. Aus Erfahrung wissen wir, dass die hochbetagten Überlebenden in der Regel eine hohe Nachzahlung in Verbindung mit einer niedrigeren zukünftigen Rente vorziehen.
Mit dem Deutschlandrepräsentanten der Claims Conference sprach Martin Krauß.