Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur religiösen Beschneidung von Jungen beraten. Zu Beginn der Debatte verwies Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf das Kölner Urteil, das die Beschneidung rechtlich infrage gestellt habe. »Mit dem heute zu beratenden Gesetz wollen und müssen wir zu der Normalität zurückkehren, die weltweit und bis zum Mai dieses Jahres auch in Deutschland als selbstverständlich galt: Eltern dürfen einer fachgerechten Beschneidung ihres nicht einwilligungsfähigen Sohnes zustimmen, ohne den Staatsanwalt fürchten zu müssen«, so Leutheusser Schnarrenberger.
Wie eine Religion ausgeübt werde, sei nicht der Gestaltung des Gesetzgebers unterworfen. Nach dem Selbstverständnis des Judentums sei die Beschneidung zentraler Bestandteil der jüdischen Identität, im Islam gelte sie als religiöse Pflicht und gehöre zur Glaubensüberzeugung, betonte die Bundesjustizministerin. Die vorgesehene Regelung enthalte die Voraussetzungen, die die Beschneidung rechtfertigen. Auch wenn es Stimmen gebe, die dem Gesetzentwurf kritisch gegenüberstehen, forderte die Bundesjustizministerin eine zügige Beratung des Themas. »Wir brauchen Rechtssicherheit«, sagte sie.
wertekonflikt Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka machte deutlich, dass es bei der Beschneidungsfrage um einen Wertekonflikt gehe. Er räumte ein: »Ja, die Beschneidung ist mir persönlich fremd.« Aber er glaube, dass auch andersgläubige Eltern keine Nachhilfe beim Thema Kinder- oder Menschenrechte bräuchten. Er halte den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine gute Diskussionsgrundlage, die aber noch verbessert und präzisiert werden müsse.
Günter Krings (CDU/CSU) meinte, er habe großes Verständnis dafür, »wenn die Praxis der Beschneidung von vielen als fremd, ja archaisch, wahrgenommen wird«. Er werbe aber für den Gesetzentwurf der Regierung. Zugleich wolle er diejenigen, die den Entwurf nicht unterstützen, vor dem Vorwurf in Schutz nehmen, »dass sie das Leben von Juden oder Muslimen unmöglich machen würden«. Auch der liberale Abgeordnete Stephan Thomae versicherte Juden und Muslimen, von denen viele auf die öffentliche Diskussion mit nachvollziehbarer Empfindlichkeit reagiert hätten: »Ja, Sie sind in Deutschland nicht nur geduldet, Sie sind in Deutschland erwünscht.«
sonderrechte Der Linke-Abgeordnete Raju Sharma erklärte, dass es in seiner Fraktion unterschiedliche Auffassungen gebe. Er jedoch müsse »schweren Herzens« sagen, dass das Kölner Urteil richtig sei. Der Staat habe die Aufgabe, »einen Rahmen vorzugeben, in dem sich alle in der Gesellschaft bewegen müssen«. Es dürfe keine Sonderrechte für einzelne Gruppen geben, Religionsfreiheit ende dort, wo der Schutzanspruch anderer beginne.
Jerzy Montag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt den Unterstützern des alternativen Gesetzentwurfes vor, dass sie in der Konsequenz Beschneidungen von Säuglingen zu einer Körperverletzung, Beschneider zu Straftätern machten. Er selbst lehne die Beschneidung persönlich auch ab. Er wolle aber weder gegen Eltern noch gegen Ärzte mit Mitteln des Strafrechts vorgehen. Montag erinnerte an die häufig zu hörenden Worte vom Geschenk, den das wieder entstehende jüdische Leben in Deutschland darstelle. Jetzt plötzlich solle es heißen: »Hände weg von euren Söhnen, sonst schicken wir euch die Kripo, die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt ins Haus. Das will ich nicht.« Das sei jedoch die Konsequenz des Gruppenantrages, daher unterstütze er den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Kinderrechte Die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Marlene Rupprecht, sprach für die Initiatoren des Alternativantrags. Ihnen sei es wichtig gewesen, dass die Kinderrechte und das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt würden. Eltern hätten das Recht, die Kinder religiös zu erziehen. Doch ende dieses Recht dort, wo das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit beginne. »Wir wollen nicht, dass Eltern vor den Kadi gestellt werden«, sagte Rupprecht. »Wir haben abgewogen zwischen dem Leid der Eltern, zwischen Tradition und Religion, die sie vertreten, dem Recht des Kindes und dem Leid des Kindes, beschnitten zu werden.«
Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte in der Debatte, dass ihr persönlich die Abwägung nicht leicht gefallen sei. Sie wolle auch für gegenseitiges Verständnis werben. Niemand solle den Befürwortern religiöser Beschneidung unterstellen, das Kindeswohl gering zu schätzen. Umgekehrt solle niemand das Argument des Kindeswohls als Ausdruck eines religionsfeindlichen Zeitgeistes abtun. »Und vor allem sollten wir nicht zulassen, dass diese Debatte genutzt wird, um Ressentiments zu pflegen.«
rahmenbedingungen Es gehöre zu den Merkmalen einer pluralistischen Gesellschaft, so Schröder weiter, dass es weltanschauliche Unterschiede gibt, die sich nicht auflösen lassen. Darunter falle zweifellos die Frage, ob die religiöse Beschneidung des männlichen Kindes notwendig ist oder nicht. Diese Frage müsse von den Religionsgemeinschaften selbst geklärt werden. Die politische Aufgabe bestehe darin, sich darüber zu verständigen, unter welchen Rahmenbedingungen eine säkulare Gesellschaft Beschneidungen dulden kann. Das leiste der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ausgewogen und angemessen sei.
Der Entwurf der Bundesregierung schlägt vor, dass Beschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Der Eingriff müsse aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Ein zweiter, überfraktioneller Gesetzentwurf, der unter anderem von der Kinderbeauftragten der SPD, Marlene Rupprecht, sowie den kinderpolitischen Sprecherinnen Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) vorgelegt wird, sieht dagegen vor, dass Beschneidungen aus nicht medizinischen Gründen erst ab 14 Jahren zulässig sind. Am Montag werden die Entwürfe im Rechtsausschuss des Bundestages beraten.