In der Diskussion um die Metzitzah Be Peh hat Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, noch einmal dessen Position deutlich gemacht: »Wir haben immer wieder erklärt, dass wir diese besondere Methode als Teil der Beschneidung – das Absaugen der Wunde mit dem Mund – ausdrücklich nicht befürworten.« Diese Auffassung sei jetzt auch nochmals durch die Führungsgremien des Zentralrats bestätigt worden.
»Wir haben als jüdische Gemeinschaft im letzten Jahr vehement und engagiert um die weitere Legalität und Legitimität des für das Judentum absolut elementaren Gebotes der Beschneidung gekämpft.« Es ging dabei durchaus um die grundsätzliche Frage, ob jüdisches Leben in Deutschland überhaupt möglich bleibt, so Graumann. »Deutlich zu sagen ist aber zu der hier infrage stehenden Methode: Dafür haben wir nicht gekämpft. Das haben unsere Experten während der verschiedenen Anhörungen auch immer wieder vernehmlich gesagt. Dazu stehen wir selbstverständlich auch jetzt.«
Verfahren In diesem Zusammenhang verweist Graumann auf die Europäische Rabbinerkonferenz, die erst kürzlich ausdrücklich erklärt habe, dass die Metzitzah Be Peh, wenn sie denn angewandt werde, religionsgesetzlich zulässig und medizinisch ratsam sei, wenn sie mit einer Pipette – und eben gerade nicht mit dem Mund – durchgeführt werde.
Graumann betont, dass der Zentralrat der Juden jetzt gerade aktiv und intensiv dabei sei, das zugesagte Zertifizierungsverfahren für die in Deutschland zugelassenen Mohelim zu entwickeln: »In diesem Verfahren wird auch unserer klaren Auffassung in dieser Frage selbstverständlich Rechnung getragen. Wer also eine solche Methode praktiziert, wird vom Zentralrat keine Zertifizierung erhalten.«
Strafanzeige Anlass der Diskussion um die Metzitzah Be Peh war eine Strafanzeige wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit der Beschneidung des Sohnes vom Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal am 3. März des Jahres. Dazu sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann: »Was die Strafanzeige angeht, so vertrauen wir sehr darauf, dass die Justizbehörden in unserem Land gewissenhaft, klug und sensibel entscheiden werden.« Nach wie vor sei die Politik in Deutschland dafür zu loben, dass sie mit dem Gesetz rasch und verantwortungsbewusst gehandelt habe.
»Wir sind froh, dass durch die vom Bundestag gefundene Regelung endlich wieder Rechtsfrieden herrschen kann«, so Graumann weiter. »Diesen Frieden sollten nun alle würdigen – und auch diejenigen, die die Beschneidung von Jungen im Judentum und im Islam weiter mit belehrender Bevormundung geradezu fanatisch bekämpfen, wie das bei den Anzeigestellern der Fall ist, sollten diesen frischen Frieden jetzt nicht aufkündigen. Dafür hätten wir absolut kein Verständnis.« ja