Im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger von 1933 tauchten die Namen jüdischer Deutscher gleich zu Tausenden auf. Es waren die Namen von Bürgern, denen mit Verweis auf § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) ihre deutsche Nationalität abgesprochen wurde. Ein rechtskonformes Unrechtsgesetz.
Zwang Formuliert war es von denselben Juristen, die nach 1945 bei der Ausarbeitung eines Wiedereinbürgerungsgesetzes, das das Unrechtsgesetz wiederum »außer Kraft setzte«, Pate standen. Ausgebürgerte und damit staatenlose Juden und politisch Missliebige wurden gezwungen, beim Rechtsnachfolger des Terrorstaates die Rückgabe ihrer verlorenen Staatsbürgerschaft neu zu beantragen: ein unwürdiges Unterfangen für jemanden, der nicht freiwillig auf seine Staatszugehörigkeit verzichtet hat.
Auch heute noch! Zwar haben die zuständigen Stellen schon mehrmals zugesagt, das unwürdige Wiedereinbürgerungsverfahren zu vereinfachen. Nichts ist passiert. Nach wie vor gibt es unzählige bürokratische Fallstricke, Ausnahmebestimmungen und angebliche Verjährungsregelungen, mit denen es bisher gelungen ist, Nachkommen von ehemaligen deutschen Staatsbürgern daran zu hindern, den 32-seitigen burgunderroten Ausweis mit dem Staatsangehörigkeitseintrag »Deutsch« zu erhalten.
Damit muss Schluss sein. Merkel, Maas und Seehofer sollten sich bei den ihrer Staatsbürgerschaft Beraubten endlich förmlich und öffentlich entschuldigen und ihnen und ihren Nachfahren ohne jedes Wenn und Aber in Form von kleinlichen Ausführungsvorschriften unverzüglich ihr Menschenrecht gewähren, deutsche Staatsbürger wie Merkel, Maas und Seehofer zu sein. Wenn sie es überhaupt noch wollen.
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