Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ein Titel, der wahrlich nicht dazu animiert, sich mit Begeisterung auf dieses Thema zu stürzen. Dennoch bestimmt es die politische Tagesordnung seit Monaten. Die Debatte schlägt hohe Wellen.
Das Gesetz drohe, unsere Demokratie ins Wanken zu bringen und die staatliche Gerichtsbarkeit auszuhebeln. Es sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, heißt es aufseiten der Kritiker. Die angeblich zu kurzen Löschfristen beinhalteten die Gefahr des Overblockings. Netzwerkbetreiber würden sich im Zweifel lieber gegen die Meinungsfreiheit und für das Löschen entscheiden.
Während wir dies diskutieren, verbreitet sich antisemitische Hetze im Netz ungehemmt. Juden werden angegriffen, beleidigt, denunziert und virtuell an den Pranger gestellt. Als Israelkritik getarnter Antisemitismus tobt sich in Sozialen Netzwerken ebenso aus wie braune Hetze von Rechtsextremisten oder islamistischer Judenhass.
rechtsweg Es wird zu Gewalt und sogar zu Mord aufgestachelt. Der Einzelne ist dem weitgehend schutzlos ausgeliefert. Der ordentliche Rechtsweg ist für viele zu teuer und zu langwierig. Bis es zum Richterspruch kommt, vergehen meist Monate. In der virtuellen Welt eine Ewigkeit. Der Kampf gegen diese Hetze bleibt also oftmals erfolglos. Betroffene haben meist keine Chance, sich zur Wehr zu setzen. Opfer von Hasskriminalität dürfen nicht alleingelassen werden!
Viel zu lange haben sich die Internetgiganten jeglicher Aufforderung verweigert, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Trotz aller Versuche von Politik und Zivilgesellschaft, Facebook, Twitter und Co. zur Einsicht zu bewegen, blieben die notwendigen Verbesserungen aus. Hate Speech oder Hasskriminalität sind aber keine Kavaliersdelikte.
Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den Sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße. Deshalb ist völlig klar: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, dem Hass und der Hetze im Netz endlich wirksam zu begegnen. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum! Das gilt für alle, auch für Facebook!
Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland.