Seit rund zehn Jahren beschäftigt es Rechtsanwälte, Restitutionsexperten und Kunsthistoriker. Die Rede ist von »Madame Soler«, einem 1903 entstandenen Gemälde von Pablo Picasso, das 1964 von den Bayrischen Staatsgemäldesammlungen aufgekauft wurde.
»Das Porträt gehörte zu einem Konvolut von insgesamt fünf Picasso-Gemälden, die Paul von Mendelssohn-Bartholdy 1934 unter Druck hatte abgeben müssen« skizziert Julius Schoeps die Hintergründe. »Damals musste der jüdische Bankier und Kunstsammler sich von insgesamt 16 Bildern trennen«, sagt der Historiker und Vorstandsvorsitzende der Moses Mendelssohn Stiftung in Berlin.
Kusthändler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte vor seinem Tod im Jahr 1935 einige Bilder dem Kunsthändler Justin Thannhauser übergeben, damit dieser sie ins Ausland schafft. Ein zentraler Aspekt des Streits, denn »Madame Soler« war zwar im Besitz von Thannhauser gewesen, aber es handelte sich keinesfalls um sein Eigentum, als es 1964 von den Bayrischen Staatsgemäldesammlungen erworben wurde«, betont Schoeps, der die Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdys vertritt, die um Restitution bemüht ist.
In München dagegen erklärt man, dass der Erwerb völlig korrekt gewesen sei. In den Vereinigten Staaten, wo es in Museen ebenfalls Werke aus der Sammlung von Mendelssohn-Bartholdy gab, konnten sich beide Seiten auf Vergleiche einigen.
Kommission Seit Jahren versucht die Erbengemeinschaft, den Fall »Madame Soler« vor die »Beratende Kommission« zu bringen, die 2003 eigens für Streitigkeiten dieser Art eingerichtet wurde. Allerdings müssen sich beide Parteien darüber verständigen, die Beratende Kommission anzurufen, damit sie dann eine Empfehlung aussprechen kann.
Bislang konnte dies nicht geschehen. Dabei hatte Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur im Kanzleramt, schon im November 2018 die Möglichkeit einer einseitigen Anrufung ins Spiel gebracht.
Daher wartet man jetzt mit Spannung auf die Ergebnisse der Zusammenkunft der Beratenden Kommission am 24. Juni. »Seit Jahren schon kämpfen die Erben nach Paul Mendelssohn um die Rückgabe von Picassos Madame Soler«, sagt Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Claims Conference in Deutschland. »Mit der Einführung des einseitigen Anrufungsrecht für Nachfahren von NS-Opfern an die Beratende Kommission wurde der Weg für eine faire und gerechte Lösung geebnet. Jetzt ist es an den Kunst verwaltenden Institutionen diesen Weg auch zu beschreiten! Das Vertrauen der Opferseite in die Arbeit der Beratenden Kommission würde ansonsten nachhaltig beschädigt.«
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