Fast neun Jahre nach einem Amtsgerichtsurteil wegen Volksverhetzung gegen die heute 95 Jahre alte notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck befasst sich das Landgericht Hamburg mit der Berufung der Frau. Im Juni soll die aus Nordrhein-Westfalen stammende Haverbeck vor Gericht, weil sie sich gegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten wehrt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Haverbeck hatte vor neun Jahren während und nach einer Gerichtsverhandlung öffentlich behauptet, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit der notorischen Volksverhetzerin befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung; Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits über zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld.
Wiederholt behauptete sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei und Massenmord dort nicht stattgefunden habe. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
Nach einem Bericht der Zeitung »Neue Westfälische« vom Mittwoch kam es in Hamburg aus mehreren Gründen zu der Verzögerung. Verfahren mit Angeklagten in Untersuchungshaft mussten nach Angaben des Gerichts vorrangig verhandelt werden. 2018 sei ein Termin angesetzt, aber wegen einer Erkrankung wieder aufgehoben worden; ein weiterer geplanter Termin sei 2020 wegen der Corona-Pandemie nicht zustande gekommen. Ein jüngster Termin in diesem Januar sei dann krankheitsbedingt verschoben worden. dpa