Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning, der in dieser Woche in Lüneburg eröffnet wurde, stellt ein Novum dar. Zum ersten Mal seit dem Urteil gegen John Demjanjuk, einen Wachmann des KZ Sobibor, 2011 in München, wird hier jemand genau deswegen angeklagt, weil er Dienst geleistet hat in einem NS-Todeslager oder in einer der Einsatzgruppen, die mehr als eine Million Juden in der Sowjetunion ermordet haben.
Beinahe 50 Jahre lang war es in Deutschland gängige juristische Praxis, die Anklagebehörde nachweisen zu lassen, dass ein Verdächtiger ein ganz konkretes Verbrechen gegen ein ganz konkretes Opfer begangen hatte. Das war oft sehr schwierig, meist war es unmöglich.
Zwei Aspekte sind es, die den Gröning-Prozess bislang einzigartig machen. Zum einen war Gröning offenbar, anders als Demjanjuk, nicht aktiv an körperlichen Misshandlungen und der Ermordung von Häftlingen in Auschwitz beteiligt. Über zwei Jahre lang diente er der SS als eine Art Buchhalter, trug das Geld und die Habseligkeiten, die den Häftlingen von den Nazis gestohlen wurden, in Listen ein.
schuld Zum anderen ist die Tatsache hervorzuheben, dass Gröning, anders als die anderen NS-Täter, die in jüngster Vergangenheit vor Gericht standen, die schrecklichen Verbrechen, die in Auschwitz begangen wurden, bestätigt hat. Auch wenn er selbst jede persönliche Schuld bestreitet.
Der erste Punkt bedeutet, dass hier erstmals das, was im Demjanjuk-Verfahren als Präzedenzfall geschaffen wurde, für alle Personen, die in Vernichtungslagern dienten, Anwendung finden soll. Der zweite Aspekt könnte Einfluss auf das Strafmaß haben. Aus diesen Gründen ist nicht nur der Prozess selbst, sondern auch sein Abschluss mit einer Verurteilung von einer Bedeutung, die weit über Grönings individuelles Schicksal hinausweist. Wenn er nicht verurteilt würde, könnte das unsere große Hoffnung, die wenigen noch lebenden Täter der Schoa zu überführen, zunichtemachen.
Der Autor ist Direktor des Simon Wiesenthal Center in Jerusalem.