Was hat die Bundesregierung in Sachen Antisemitismus-Bekämpfung erreicht? Der am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossene Bericht sieht Handlungsbedarf bei einer besseren Koordinierung und Evaluierung laufender Programme. Notwendig sei zudem, Antisemitismus als eigenständiges gesellschaftliches Phänomen zu betrachten. Weiter empfiehlt der Bericht den Ausbau der Antisemitismusforschung.
Insgesamt sei in den vergangenen vier Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen und Strukturen geschaffen worden, sowohl für eine präventive als auch repressive Bekämpfung von Judenhass. Im Berichtszeitraum hätten etwa nahezu alle Länder, die Generalstaatsanwaltschaften und manche Polizeibehörden der Länder Antisemitismusbeauftragte berufen. Das unterstreiche, dass die Sensibilität für Antisemitismusbekämpfung in der Gesellschaft wachse.
Bedrohung für die Demokratie
Ungeachtet dessen habe sich der Antisemitismus wieder verstärkt etablieren können, insbesondere nach den Hamas-Terrorangriffen des 7. Oktobers 2023 auf Israel. Es hat sich laut Bericht gezeigt, dass Antisemitismus als Brückenideologie ein spezifisches Bedrohungspotenzial für die Demokratie darstellt und daher weiterhin als eigenständiges Phänomen betrachtet werden sollte.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: »Unsere Sicherheitsbehörden gehen gegen antisemitische Straftaten massiv vor. Neben der Konsequenz der Sicherheitsbehörden brauchen wir aber auch die Kraft unserer gesamten Gesellschaft, um uns gemeinsam Hass und Gewalt entgegenzustellen.« Es dürfe keine Gleichgültigkeit und kein Wegsehen geben. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Engagement gegen Antisemitismus seien von unschätzbarer Bedeutung.
Der Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus, der alle vier Jahre vorgelegt werden muss, geht zurück auf einen Beschluss des Bundestags von 2018. Erstellt wird er unter Federführung des Innenministeriums, unter Mitwirkung des Beauftragten für jüdisches Leben. kna