Ein Rabbiner, ein katholischer und ein evangelischer Geistlicher werden gefragt, wann das Leben beginnt. Der Katholik erklärt, zweifelsfrei sei der Zeitpunkt mit der Befruchtung gegeben. Der Protestant betont: mit dem Entstehen eines körperlich erkennbaren Embryos. Der Rabbiner denkt kurz nach und meint schließlich: »Nun ja, das Leben beginnt eigentlich erst, wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Hund gestorben ist.«
Dieser Witz lässt erahnen, dass das Judentum eine sehr eigene und womöglich pragmatische Sicht auf die wichtigen Fragen des Lebens hat. Aber beginnen wir am Anfang, also mit der Tora. Im 2. Buch Moses (21, 22-23) wird erstmalig ein, wenn auch unbeabsichtigter, Schwangerschaftsabbruch erwähnt: »Wenn Männer sich streiten und (dabei) eine schwangere Frau stoßen, sodass ihr die Kinder abgehen, aber weiter kein Unglück war, so soll er (der Täter) Strafe zahlen (…).« Die Übersetzung von Asson als Unglück kann anhand anderer Bibelstellen belegt werden und wird im Talmud auch entsprechend für unseren Fall erklärt: Hier bedeutet das Unglück, dass die werdende Mutter selbst zu Tode kommt.
Mutterleib Ausgerechnet der jüdische Denker Philo von Alexandria (etwa 15 v. bis 40 n.d.Z.) versteht diesen Satz jedoch anders. Er erklärt Asson mit »Form«. Hat also der Embryo noch keine menschliche Form, ist man nur schadensersatzpflichtig. Ist er aber im Mutterleib bereits zu einem Wesen mit menschlichen Zügen gereift, handelt es sich um Mord. Diese Unterscheidung war viele Jahrhunderte lang für die katholische Kirche bindend. Erst Papst Pius IX. änderte das Kirchenrecht. Seit 1896 heißt es: Das Leben beginnt mit der Empfängnis.
Nach der katholischen Lehre ist die künstliche Befruchtung untersagt. Damit stehen auch die heutigen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik (PID, siehe Info am Textende) nicht zur Verfügung. Das führt zu einem doppelten Dilemma. Denn zum einen ist künstliche Befruchtung hierzulande erlaubt. Zum anderen stellt sich die Frage: Wie kann man einer Frau ersparen, dass ihr eine genetisch schwer geschädigte befruchtete Eizelle eingepflanzt wird?
Der wohl wesentlichste Satz in der Tora in Bezug auf die Frage, was erlaubt ist und was nicht, lautet: »Beachtet meine Gesetze und Rechtsvorschriften; wer sie lebt, wird durch sie leben« (3. Buch Moses 18,5). Die Rabbiner erklären: »durch die Gesetze leben, nicht ihretwegen sterben«. Dieses Grundprinzip, das man auch Pikuach Nefesch nennt, also Lebensrettung, erlaubt die Übertretung fast sämtlicher Gebote.
Kinderlos Unter bestimmten Voraussetzungen ist die künstliche Befruchtung im Judentum grundsätzlich erlaubt, vor allem für Paare, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können.
Schon im Talmud (Nidda 30b) wird darauf hingewiesen, dass der Embryo erst 40 Tage nach der Befruchtung eine Seele er-hält. Bis aber das Baby bei der Entbindung den Leib der Mutter verlassen hat, wird es auch als Teil der Frau betrachtet. Und es gilt der Grundsatz, dass bei der Abwägung der Gefahren für beider Leben der Mutter bis zu diesem Zeitpunkt Priorität eingeräumt wird. Natürlich ist ein Embryo ab der Befruchtung schützenswert – aber nicht auf Kosten des Lebens der Mutter.
Der Ewige mahnt uns: »Stehe nicht still beim Blute deines Nächsten« (3. Buch Moses 19,16). Es ist unsere Pflicht, die moderne Wissenschaft zu nutzen, wenn sie uns beim Bewahren des Grundprinzips der Tora – der Lebensrettung – dient. PID kann helfen, Krankheiten und Tod zu vermeiden. Dass eine solche Methode nicht für äußerliche Gestaltungswünsche von Kindern nach Aussehen oder Geschlecht missbraucht werden darf, versteht sich von selbst.
Nach jüdischem Recht gilt: Wer der künstlichen Befruchtung zustimmt, muss auch PID zulassen. Aber es ist immer der konkrete Einzelfall, die medizinische Notwendigkeit, zu prüfen und mit einer rabbinischen Autorität zu besprechen. Stets lautet die Handlungsmaxime: Was dem Leben dient, dient auch dem Menschen. Und das ist in Seinem Sinne.
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bei dem Verfahren werden einem im Reagenzglas entstandenen Embryo ein bis zwei Zellen entnommen, bevor dieser in die Gebärmutter eingesetzt wird. Es geht darum, dessen Erbgut zu untersuchen. Ziel ist es, Krankheiten und Behinderungen, die auf eine Chromosomenstörung zurückgehen, frühzeitig zu erkennen. Möglich sind zudem Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, die beispielsweise für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten verantwortlich sind. PID erlaubt es aber auch, Aussagen über Geschlecht oder Haarfarbe zu treffen. Der Bundesgerichtshof entschied im Juli, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind, wenn begründeter Verdacht auf eine schwere Erbkrankheit besteht.
Der Autor ist Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und Vorstandsmitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz.