AfD-Voten bei Abstimmungen in Parlamenten haben bereits vor dem Unionsantrag für eine schärfere Migrationspolitik im Bundestag auf Länderebene für Aufsehen oder Empörung gesorgt.
Thüringen
Ein bekannter Fall ist das Agieren der AfD von Björn Höcke bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020. Damals stellte sie einen Kandidaten auf, den sie aber nicht wählte. Stattdessen lieferte sie Stimmen für die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich, der die Wahl annahm. Nach öffentlichem Druck trat Kemmerich drei Tage später zurück. Thüringen stürzte damals in eine tiefe Regierungskrise.
Auch in der Sachpolitik waren Stimmen der AfD in Thüringen auf Landesebene mehrmals entscheidend: 2023 setzte die CDU zum Beispiel als größte Oppositionsfraktion in Erfurt eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent zusammen mit FDP und AfD durch. Das Kabinett verständigte sich danach darauf, beim Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage gegen diese Steuersenkung einzureichen.
Wenige Monate später änderten FDP und CDU gemeinsam mit der AfD ein Thüringer Gesetz. Die drei Oppositionsparteien setzten im Landtag gegen die rot-rot-grüne Minderheitskoalition von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) eine Änderung des Waldgesetzes durch. Das FDP-Gesetz soll den Bau von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern erschweren.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt überstimmten Linke und AfD 2020 bei der Frage der Übernahme von Kitabeiträgen durch das Land die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen. Die wollte das eigentlich ablehnen, danach musste die Landesregierung für die Übernahme der Kosten einen Gesetzentwurf erarbeiten und in den Landtag einbringen.
Das Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) kam in einer im vergangenen September veröffentlichten Untersuchung zum Abstimmungsverhalten in ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten zu dem Ergebnis, dass es dort Zusammenarbeit mit der AfD gibt - aber nicht im großen Stil. Untersucht wurden mehr als 2.400 Sitzungen der Parlamente von Mitte 2019 bis Mitte 2024 in allen ostdeutschen Bundesländern. Die AfD stellte demnach 2.348 Anträge und erhielt in rund 80 Prozent der Fälle keine Unterstützung. In rund 20 Prozent (484 Fälle) wurde nachgewiesen, dass inhaltlich mit der AfD kooperiert wurde. dpa