Anfeindung in Sachsen
In der Sächsischen Schweiz sind zwei jüdische Familien bei einer Wanderung mit NS-Parolen verunglimpft worden. Eine zu einer Gruppe von vier Männern gehörende Person hatte die Familien am vergangenen Donnerstag mit »Heil Hitler!« begrüßt. Der Vorfall habe sich am Nachmittag an der Bastei, einem beliebten Touristenziel, ereignet, teilte die Polizeidirektion Dresden am Freitag mit. Einsatzkräfte hätten die Angreifer schließlich im nahe gelegenen Kurort Rathen festgestellt. Die Beamten nahmen den Angaben zufolge die Personalien der Männer auf und leiteten Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Auch in Dresden wurden laut Polizeiangaben rechtsradikale Parolen gerufen: Eine Gruppe soll mit lauter Musik und »Sieg Heil«-Rufen in Richtung Alaunpark gelaufen sein, wie es hieß. Die Polizeidirektion Dresden ermittelt ebenfalls wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. epd
Hamburg: Teherans Handlanger
Seit dem 30. April ist es offiziell. Alle Aktivitäten von Hisbollah-Anhängern sind aufgrund des von Bundesinnenminister Horst Seehofer erlassenen Betätigungsverbot nunmehr untersagt. Die Botschaft dahinter: Deutschland darf kein Rückzugsraum von Aktivisten der selbsternannten »Partei Gottes« sein, die sich die Vernichtung Israel auf die Fahne geschrieben hat. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Beschluss in Hamburg noch keinerlei Folgen für die Zusammenarbeit des Senats der mit der sogenannten Schura, dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in der Hansestadt, und dem Verband der Islamischen Kulturzentren, hat. Denn Mitglied in diesem Dachverband ist auch das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) – nach Einschätzung des Verfassungsschutzes eine der wichtigsten propagandistischen und organisatorischen Einrichtungen des iranischen Regimes in Europa. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert in einem Aufruf an den Hamburger Senat, seine Zusammenarbeit mit der Schura und dem Verband der Islamischen Kulturzentren zu überprüfen. So fordern unter anderem die Jüdische Studierendenunion Deutschland (JSUD) und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) eine Aussetzung des Staatsvertrags mit der Schura Hamburg, solange das IZH dort noch an Bord ist. »Wir fordern SPD und Grüne als Koalitionspartner zudem auf, sämtliche Kontakte und offiziellen Dialogformate zu Islamverbänden und Moscheegemeinden, die Hass und Hetze gegen Andersgläubige sowie antisemitische und antiisraelische Propaganda verbreiten und Kriegsverherrlichung in Gotteshäusern betreiben, einzustellen«, so der Wortlaut des Appells. Neu sind die Vorwürfe gegen das IZH, das in der Vergangenheit zu den Organisatoren des antisemitischen Al-Quds-Marsches in Berlin gehörte, keinesfalls. Eine Dokumentation des Bundestags bezeichnete bereits 2015 den damaligen Leiter des IZH, Ayalatollah Reza Ramezani, als »Vertreter des ›Revolutionsführers‹ der Islamischen Republik Iran in Mitteleuropa«. Gleiches gilt auch für dessen Nachfolger Mohammad Hadi Mofatteh. Deshalb will ebenfalls die CDU in Hamburg nach den Worten ihres innenpolitischen Sprechers Dennis Gladiator in der nächsten Bürgerschaftssitzung den Antrag stellen, »alle offiziellen Kontakte zum IZH sofort zu beenden, ein Vereinsverbot zu prüfen und umzusetzen sowie den Staatsvertrag mit der Schura auszusetzen, solange das IZH ein Teil dieser ist«. Ralf Balke
Redaktioneller Hinweis:
In der Meldung wird auf den Vertrag Bezug genommen, der zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, der Schura und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geschlossen wurde. Es ist festzustellen, dass das IZH nicht Mitglied des VIKZ ist. Vielmehr führt die Schura, der Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg, das IZH als Mitglied. Insofern bezieht sich der erwähnte Aufruf darauf, den Staatsvertrag mit der Schura Hamburg – nicht mit dem Verband der Islamischen Kulturzentren – auszusetzen. ja
Kritik an Aberkennung
Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat kritisiert, dass das Berliner Finanzamt für Körperschaften der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (kurz: VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Die Vereinigung habe sich über Jahrzehnte für die Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern eingesetzt, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am vergangenen Donnerstag dem »Tagesspiegel«. »Bis heute ist die VVN-BdA aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht nachzuvollziehen und gerade in diesen Zeiten ein falsches Signal.« Schuster reagierte damit auf einen »Tagesspiegel«-Bericht, wonach die Bundesregierung das Ende 2019 bekannt gewordene Vorgehen der Berliner Finanzbehörde und auch des Verfassungsschutzes verteidigt. »Eine der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden ist, die Bevölkerung über als extremistisch eingestufte Organisationen zu informieren«, heißt es demnach in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Würden Organisationen in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines der Länder als extremistisch eingestuft, sei »die Steuerverwaltung verpflichtet, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu veranlassen«. Das Berliner Finanzamt hatte sich auf Angaben des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz bezogen, wonach die VVN-BdA linksextremistisch beeinflusst sei. Konkrete Angaben zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes machte die Bundesregierung nicht. Diese könnten »negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden« haben und damit die Sicherheit der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigen. kna