Es wird als Riesenschritt zur Gleichberechtigung gefeiert, vergleichbar mit der Einführung des Frauenwahlrechts 1919. In Brandenburg sollen künftig die Sitze im Landesparlament paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. So hat es vergangene Woche der Landtag in Potsdam beschlossen.
»Wir wollen, dass der Anteil der Frauen im Parlament dem Anteil in der Bevölkerung entspricht«, begründete die SPD-Abgeordnete Klara Geywitz die Gesetzesänderung. Das klingt fair und plausibel. Schon wird diskutiert, eine ähnliche Regelung auch für den Bundestag einzuführen.
PROPORTIONAL Allerdings: Quotierung kann, denkt man sie zu Ende, auch nach hinten losgehen. Wenn mehr Frauen in die Parlamente gehören, weil sie einen größeren Teil der Bevölkerung insgesamt stellen, sollte dann nicht jeder Bevölkerungsgruppe eine proportionale Vertretung in der Legislative zustehen? Nicht nur Frauen, auch Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften und Berufssparten sind in den Parlamenten unterrepräsentiert.
Und müsste dann nicht auch im Umkehrschluss die Zahl der Volksvertreter verringert werden, deren Gruppen überproportional vertreten sind? Lehrer etwa, Anwälte, Schwule und Lesben? Oder Juden? Falls Sergey Lagodinsky im Mai für die Grünen ins Europaparlament gewählt wird, wären jüdische Deutsche – aktuell 0,25 Prozent der Gesamtbevölkerung – in Straßburg um den Faktor Vier überrepräsentiert.
Wenn positive Diskriminierung gesetzlich verankert wird, ist negative Ungleichbehandlung genauso denkbar.
Das ist keine sophistische Haarspalterei. Vielleicht muss man jüdisch sein, um die Kehrseite von Quoten zu sehen. Mit denen haben Juden schlechte Erfahrungen gemacht. Im zaristischen Russland war ihr Aufenthaltsrecht in Großstädten quotiert, ebenso ihr Zugang zu höherer Bildung. Ungarn erließ 1920 eine Verordnung, die den Prozentsatz jüdischer Studenten an den Universitäten auf den jüdischen Anteil in der Bevölkerung begrenzte. Nach diesem Vorbild verabschiedeten die Nazis 1933 ihr »Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen«, das für Gymnasien und Universitäten einen jüdischen Höchstanteil von 1,5 Prozent festlegte.
Auch die »Entjudung« der Professorenschaft, der medizinischen Berufe und des Rechtswesens wurde mit dem an der Gesamtbevölkerung gemessen unverhältnismäßig hohen Prozentsatz von Juden in diesen Berufen begründet.
DISKRIMINIERUNG Natürlich haben die Verfechter der Quote so etwas nicht im Sinn. Aber es liegt in der Logik ihres Vorstoßes. Wenn positive Diskriminierung gesetzlich verankert wird, ist negative Ungleichbehandlung genauso denkbar.
Mit gutem Grund waren es gerade Juden, die im 19. und 20. Jahrhundert für den liberalen Grundsatz kämpften, dass in einer freien Gesellschaft die Einzelnen Rechte besitzen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe.
Oder wie es Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Nicht benachteiligt. Nicht bevorzugt. Und auch nicht quotiert.