Im Eilverfahren konnte er sich nicht durchsetzen. Ein Israeli, dem die Fluggesellschaft Kuwait Airways einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Verweis auf seine Staatsbürgerschaft storniert hatte, wollte mit einer einstweiligen Verfügung den Transport erzwingen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwies am Montag jedoch auf das, was Juristen den Grundsatz »Keine Vorwegnahme der Hauptsache« nennen. Anders gesagt: Das Landgericht Frankfurt (LG) soll sich in einer Hauptverhandlung damit beschäftigen.
Zuletzt war Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz in ähnlich gelagerten Verfahren verurteilt worden – und hatte als Konsequenz den Verkauf bestimmter Flüge eingestellt. »Hass geht vor Profit«, fasste das Wirtschaftsmagazin »Forbes« zusammen.
In Frankfurt liegt der Fall jedoch ein bisschen anders: Der Flug von Frankfurt nach Bangkok sieht einen Zwischenstopp in Kuwait vor. Die Anwälte der Fluggesellschaft argumentierten, dass nach dortigem Recht ein Israeli nicht das Land betreten dürfe.
Diskriminierung Dem hielt Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Israelis, entgegen, dass sein Mandant ja nicht in das Land einreisen, sondern nur den Transitbereich des Flughafens Kuwait International nutzen will. Folglich würde sich Kuwait Airways keineswegs den Landesgesetzen beugen, sondern selbst diskriminieren. Da Israel ein jüdischer Staat ist, mehrheitlich von Juden bewohnt, handele es sich um Antisemitismus. »Israelis sind eine in Deutschland konkret abgrenzbare Bevölkerungsgruppe und zählen deshalb als relevantes Objekt einer Diskriminierungshandlung«, argumentiert Gelbart in seinem Schreiben ans Gericht.
Das OLG hat nun ausdrücklich nicht die Klage zurückgewiesen, sondern nur dafür gesorgt, dass das LG Frankfurt in einer Hauptverhandlung den Fall behandelt. Mit der Ablehnung des Erlasses einer Einstweiligen Verfügung hat es aber immerhin Kuwait Airways die Möglichkeit gegeben, seine Praxis, prinzipiell keine Israelis zu transportieren, noch eine Weile beizubehalten.
Im Oktober 2015 hatte das Department of Transportation in den USA im Fall eines Israelis, der von New York nach London fliegen wollte, festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vorliegt. Die Airline hatte daraufhin die Linie New York–London ausgesetzt. Als im Mai 2016 ein Schweizer Gericht Kuwait Airways anwies, einem Israeli ein Ticket von Genf nach Frankfurt zu verkaufen, nahm die Fluggesellschaft daraufhin alle innereuropäischen Flüge aus dem Verkauf.
Im US-Verfahren hatte die Gesellschaft argumentiert, es liege keine Diskriminierung vor, denn es gehe ja nur um Staatsbürgerschaft, »nicht um Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Abstammung«. Zum Frankfurter Verfahren hat die Jüdische Allgemeine von der Fluggesellschaft keine Auskunft erhalten.