Die Antwort fiel knapp aus : »Die Bundesregierung hat keine Stellungnahme im Gutachtenverfahren des Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht. Zu internen Entscheidungsprozessen äußern wir uns grundsätzlich nicht. Für die weiteren Fragen bitten wir Sie, sich ans Auswärtige Amt zu wenden«, sagte eine Regierungssprecherin dieser Zeitung auf Anfrage.
Der Journalist und Videoblogger Tilo Jung hatte am Mittwoch auf X (ehemals Twitter) behauptet, das Bundeskanzleramt habe ein bereits ausgearbeitetes Rechtsgutachten des Auswärtigen Amts an den Internationalen Gerichtshof zur Frage der »völkerrechtlichen Legalität der israelischen Besatzung im Westjordanland blockiert«.
Das Gericht in Den Haag hatte Anfang der Woche bekanntgeben, dass insgesamt 57 Staaten eine Stellungnahme zu dieser Frage abgegeben hätten, darunter zahlreiche europäische Regierungen. Deutschland war nicht darunter. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hatte – auf Druck der Palästinenser und vieler arabischer Staaten hin – den IGH im Dezember 2022 aufgefordert, seine Auffassung in dieser seit Jahrzehnten kontrovers diskutierten Frage kundzutun – gegen den energischen Protest der israelischen Regierung.
Teil des Anhörungsverfahrens der Haager Richter sind die Rechtsgutachten der Vertragsstaaten. Auch Nichtregierungsorganisationen konnten Stellungnahmen einreichen, Stichtag war der 25. Juli.
In einem zweiten Schritt können sich die jeweiligen Regierungen nun zu den in den Gutachten vorgebrachten Argumenten äußern. Zudem kann der Gerichtshof eine mündliche Verhandlung anberaumen, bevor er seinerseits sein (rechtlich nicht bindendes) Votum abgibt. Bis es soweit ist, dürfte aber noch einige Zeit ins Land gehen.
RECHTSPOSITION Aus dem Auswärtigen Amt war zu hören, dass man zwar mit verschiedenen Partnern im Austausch gestanden habe, innerhalb der Europäischen Union aber keine Koordinierung etwaiger Beteiligungen im Gutachtenverfahren erfolgt sei. Unter anderem hatten Frankreich, Italien, Luxemburg und Tschechien Stellungnahmen nach Den Haag geschickt. Zu welcher Einschätzung diese jeweils gelangten, wurde aber zunächst nicht bekannt.
Die Rechtsposition Deutschlands im Hinblick auf die von Israel im Sechstagekrieg 1967 besetzen Gebiete sei allerdings bekannt, betonte man im Auswärtigen Amt: Israel sei «als Besatzer in den palästinensischen Gebieten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts verpflichtet.« Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass der Konflikt am besten über direkte Verhandlungen zwischen den Streitparteien überwunden werden könne.
»Schritte, die eine zukünftige Zwei-Staaten-Lösung erschweren, wie den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau, lehnen wir ab«, hieß es im Ministerium.
Israel vertritt dagegen die Auffassung, dass es sich bei den fraglichen Territorien um »umstrittene Gebiete« handele.