Der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen hält das Vorgehen der israelischen Armee im Gazastreifen für verhältnismäßig und vom Völkerrecht gedeckt. »Grundsätzlich darf es keine Angriffe auf Krankenhäuser, Kirchen, Moscheen oder Schulen geben. Wenn darunter jedoch bewusst Kommandozentralen oder Waffenlager angelegt sind, sind das natürlich legitime Ziele«, sagte der Direktor am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn der »Neuen Osnabrücker Zeitung«.
Herdegen fügte hinzu: »Israel eine gezielte Massenvertreibung oder gar ethnische Säuberung vorzuwerfen, halte ich für völlig aus der Luft gegriffen.« Schließlich versuche die Armee, durch rechtzeitige Warnungen die mit ihrem Vorgehen verbundenen »unerwünschten Kollateralschäden für die Zivilbevölkerung zu reduzieren«.
Im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte der Völkerrechtler kürzlich gesagt, das Massaker der Hamas an den Israelis sei ein »barbarischer Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht«. Dieser löse das Recht auf Selbstverteidigung des angegriffenen Staates aus.
Bedrohung und Aggressionspotenzial
Solange die »auslösende Bedrohung und deren Aggressionspotenzial weiter bestehen«, ändere sich an diesem Sachverhalt nichts, fügte er jetzt hinzu: »Wenn die unmittelbare physische Bedrohung verschwunden ist, dann muss es darum gehen, die anderen Baustellen zu bearbeiten«, sagte Herdegen mit Blick auf einen möglichen Friedensprozess.
Dabei müsse es beispielsweise auch um die israelischen Siedlungen im Westjordanland gehen, die als völkerrechtswidrig gelten. Eine Zweistaatenlösung liege durchaus noch im Bereich des Möglichen. »Israel gewinnt ja nichts mit der Perpetuierung des Konflikts mit all seinen Folgen«, bekräftigte Herdegen. Deshalb sei eine Zweistaatenlösung seiner Ansicht nach auch im Sinne einer großen Mehrheit der Menschen in Israel.
Israel hatte über Jahrzehnte hinweg versucht, die Zweistaatenlösung mit den Palästinensern umzusetzen. Deren Führung lehnte jedoch alle Friedensabkommen ab, die die Voraussetzungen für ihren eigenen Staat geschaffen hätte.
Weiter sagte der Völkerrechtsexperte Herdegen: »Das Völkerrecht kann keine historische Gerechtigkeit herstellen. Es kann nicht einmal für eine Erträglichkeit des Krieges sorgen.« kna/ja