Am 22. September sind 61,8 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag abzugeben. Wir haben im Vorfeld die im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gebeten, uns vier Fragen zu beantworten:
1. Nach der Beschneidungsdebatte: Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung für Juden?
2. Der Bundesrat hat beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die NPD zu verbieten: Unterstützt Ihre Partei diesen Vorstoß?
3. Jüdische Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion sind oft von Altersarmut betroffen: Unterstützt Ihre Partei das Anliegen, dass für diese Menschen künftig das Fremdrentengesetz gelten soll?
4. Wie positioniert sich Ihre Partei zu den Sanktionen der Europäischen Union gegen Israel?
Hier die Antworten:
CDU/CSU
1. Freiheit der Religionsausübung
Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das für CDU und CSU eine besonders hohe Bedeutung hat. Im Regierungsprogramm 2013-2017 betonen CDU und CSU: »Wir treten weltweit für Religionsfreiheit aller Menschen ein. ... Wir wenden uns zugleich entschieden gegen jede Form des Antisemitismus.« Wir sind dankbar für das Wiedererstarken jüdischen Lebens in Deutschland. Wir stehen dafür, dass dieses Leben in unserem Land weiterhin möglich ist und Juden ihre Religion frei ausüben können. CDU und CSU haben sich dafür eingesetzt, dass Beschneidungen in Deutschland auch zukünftig durchgeführt werden können. Hierfür haben wir im Einklang mit dem Grundgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.
2. NPD-Verbot
Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, die uns allen tagtäglich gestellt ist und auch für CDU und CSU von besonders hoher Bedeutung ist. Die beste Vorbeugung ist die Erziehung zu den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie.
Für CDU und CSU steht außer Zweifel, dass die NPD eine antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei ist. Die unionsgeführte Bundesregierung hat entschieden, keinen Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Sie unterstützt aber die Bemühungen der Länder um ein Verbot der NPD und nimmt die Entscheidung des Bundesrates vom Dezember 2012, selbst ein Verbotsverfahren zu beantragen, mit Respekt zur Kenntnis.
3. Fremdrentengesetz
Es ist international anerkannt, dass eine Altersversorgung von dem Rentenversicherungsträger zu erfolgen hat, an den auch die Beiträge gezahlt worden sind. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es für Vertriebene und Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes und bei Verfolgten des Nationalsozialismus. Jüdische Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion haben daher in der Regel ohne eigene Beitragsleistung keine Ansprüche an die deutsche Rentenversicherung. Allerdings haben Personen, deren eigene Rente nicht zum Leben reicht, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Damit ist sichergestellt, dass niemand Not leiden muss.
4. Sanktionen gegen Israel
CDU und CSU distanzieren sich von den EU-Leitlinien, nach denen ab 1. Januar 2014 keine israelischen Projekte im Westjordanland, im Gazastreifen, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen finanziert werden sollen. Dass es sich bei diesen Leitlinien der EU nicht um objektive Erfordernisse handelt, beweist die Tatsache, dass in den vergangenen sieben Jahren von etwa 800 Millionen Euro EU-Finanzhilfen nach Israel gerade einmal 0,5 Prozent der Gelder für Projekte in den oben genannten Gebieten verwendet wurden. Dabei ist Israel dort die anerkannte Verwaltungsmacht, ohne deren Genehmigung Entwicklungsprojekte wie etwa Solaranlagen oder Klärwerke nicht errichtet werden könnten.
SPD
1. Freiheit der Religionsausübung
Die SPD bekennt sich im Regierungsprogramm klar zur im Grundgesetz garantierten Freiheit der Religionsausübung: »Wir achten und schätzen die Religionsfreiheit und die religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Deutschland. (…) Eine offene Gesellschaft bietet im Rahmen der Grundrechte allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens.« Das gilt selbstverständlich und gleichermaßen für Christen, Juden, Muslime und andere Religionsgemeinschaften. Für uns ist Religionsfreiheit ein elementares Menschenrecht, das weltweit zu schützen ist. Mit aller Entschlossenheit kämpfen wir gegen jede Form von Antisemitismus und setzen uns nachdrücklich für Freiheit und Selbstverständlichkeit jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Deutschland ein.
2. NPD-Verbot
Die SPD will, dass die offen rechtsextreme, antisemitische und rassistische NPD verboten wird. Unserer eigenen Geschichte und unseren Grundwerten verpflichtet wollen wir, dass der organisierten Menschenfeindlichkeit der NPD durch das Bundesverfassungsgericht ein Ende gesetzt wird. Wir sind froh, dass alle Innenminister der Länder einig sind, dass die NPD eine erhebliche (und beweisbare) Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist. Folgerichtig hat der Bundesrat von seiner Antragsberechtigung vor dem Bundesverfassungsgericht Gebrauch gemacht, die NPD zu verbieten. Unverständlich und schädlich ist, dass sich die Bundesregierung wie auch CDU/ CSU und FDP im Bundestag in die Büsche geschlagen haben. Kein Mut, kein Herz, keine Staatsräson.
3. Fremdrentengesetz
Viele jüdische Zuwanderer können in Deutschland keine auskömmlichen Rentenansprüche erwerben, sodass oft Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen werden müssen, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen. Das Rentenrecht kann diese Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht korrigieren. Die Ausdehnung des Fremdrentengesetzes auf jüdische Zuwanderer könnte im Einzelfall die Situation dieser Personengruppe verbessern. Jedoch können die Leistungen nach dem FRG die Unabhängigkeit von Grundsicherungsleistungen nicht gewährleisten. Eine Lösung für die Anliegen jüdischer Zuwanderer wäre innerhalb des Fremdrentenrechts nur teilweise möglich und müsste auch außerhalb des Rentenrechts gesucht werden. Wir werden sorgfältig prüfen, welche Regelungen am ehesten geeignet sind, um die Situation jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion zu verbessern.
4. Sanktionen gegen Israel
Die EU-Kommission hat im Juni 2013 die EU-Förderrichtlinie zur Zusammenarbeit mit Israel um eine rechtliche Unterscheidung zwischen dem israelischem Staatsgebiet und den besetzten Gebieten ergänzt. Dabei hat die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt.
FDP
1. Freiheit der Religionsausübung
Wir Liberale sind überzeugt, dass das Grundgesetz das Leitbild für unsere Gesellschaft enthält. Der demokratische Rechtsstaat garantiert die Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Er sichert ein friedliches und tolerantes Miteinander. So gewährt er dem Einzelnen und den Religionsgemeinschaften einen Entfaltungsspielraum. In Achtung der individuellen Religionsfreiheit hat der Staat die freie Religionsausübung des Einzelnen oder die Entscheidung, sich nicht einer Religion anzuschließen, zu akzeptieren und zu schützen. Als dem Grundgesetz und der freien Entfaltung des Menschen besonders verpflichtet, ist es uns außerordentlich wichtig, dass die Grundrechte auch gelebt werden können. Dies betrifft natürlich auch die freie Religionsausübung unserer jüdischen Mitbürger.
Nicht nur, weil die im Grundgesetz verankerte staatliche Neutralität Raum für Kooperation mit den Religionsgemeinschaften lässt, sondern auch, weil für die Gesellschaft wichtiges bürgerliches Handeln oft Ausdruck religiöser Überzeugungen ist, setzen wir in unserer Politik staatliche Neutralität nicht mit Laizismus gleich. Caritas und Diakonie oder die Förderung jüdischen Lebens in Deutschland sind Beispiele, die den gesellschaftlichen Nutzen staatlicher Kooperation mit Religionsgemeinschaften zeigen. Wie eine Kooperation zwischen Staat und Religion nicht nur im Falle der christlichen Kirchen zum Nutzen der Gesellschaft aussehen kann, zeigen ebenfalls die bereits 1979 gegründete Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg und das Abraham Geiger Kolleg in Potsdam beispielhaft.
2. NPD-Verbot
Die NPD ist und bleibt eine Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sie muss mit allen politischen und dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD sieht die FDP aber weiterhin kritisch. Ein Verbot einer Partei beseitigt nicht die Gesinnung ihrer Mitglieder und wäre daher nur eine Bekämpfung von Symptomen. Nach der schlechten Erfahrung mit dem ersten Verbotsverfahren gilt für die FDP erst recht der Vorrang der politischen Auseinandersetzung. Auch sind die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens nicht absehbar: Den engen Maßstab, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei Parteienverboten anlegt, wird auch das Bundesverfassungsgericht berücksichtigen müssen.
3. Fremdrentengesetz
Wir Liberale verstehen das Anliegen, es jüdischen Zuwanderern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu erleichtern, eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung zu sichern. Sehr viele der Zuwanderer sind hochqualifiziert. Für jüngere Zuwanderer ist es in der Regel kein Problem, eine ausreichende Altersversorgung in Deutschland zu erwerben. Schwieriger ist es für Ältere, denen zu wenig Zeit blieb, Anwartschaften in der deutschen Rentenversicherung aufzubauen. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass die in den Herkunftsländern erworbenen Rentenansprüche der Zuwanderer in Deutschland konsequent zur Auszahlung kommen. Dazu sind insbesondere die Sozialversicherungsabkommen mit Russland und der Ukraine zum Abschluss zu bringen bzw. zu ratifizieren.
4. Sanktionen gegen Israel
Es bestehen keine Sanktionen der EU gegen Israel, eine Sanktionierung der einzig funktionierenden Demokratie im Nahen und Mittleren Osten lehnen wir ausdrücklich ab und treten stattdessen für ein enges partnerschaftliches Verhältnis zu Israel ein. Die Europäische Kommission hat auf Grundlage eines Beschlusses des Rates für Außenbeziehungen der EU in eigener Zuständigkeit Leitlinien erstellt und verabschiedet, die die Anspruchsberechtigung israelischer Institutionen auf Zuschüsse, Prämien und Finanzinstrumente im Rahmen von Programmen der Europäischen Union ab 2014 regeln. Schon heute besteht zwischen der EU und Israel ein enges Netz der Zusammenarbeit, Israel ist einer der größten Empfänger von EU-Fördermitteln außerhalb der EU. Gerade in den Bereichen Forschung und Entwicklung haben europäisch-israelische Projekte großes Zukunftspotential und wir wollen, dass diese Zusammenarbeit sich weiter intensiviert. Die EU-Kommission und Israel müssen nunmehr die konkrete Umsetzung der Förderleitlinien besprechen. Wir sind zuversichtlich, dass eine Übereinkunft erreicht werden kann, wenn beide Seiten konstruktiv miteinander sprechen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1. Freiheit der Religionsausübung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen sich gleichermaßen als Anwältin der Kinderrechte als auch als Verteidigerin der Religionsfreiheit, deren Einschränkung einen Einfluss auf unsere multikulturelle Gesellschaft hätten, in der wir uns über die Wiederkehr jüdischen Lebens nach Deutschland freuen und Muslimas und Muslime willkommen heißen. Gerade für Minderheitsreligionen ist es in vielen Teilen der Welt sehr schwer, ihren Glauben unbeschadet bekennen und ausüben zu können. Wir setzen uns in Deutschland, Europa und weltweit mit Nachdruck für das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit ein.
2. NPD-Verbot
Die NPD ist eine verfassungsfeindliche, menschenverachtende und rechtsextreme Partei, die in vielen Regionen eng mit gewaltbereiten Gruppierungen zusammenarbeitet. Auch wenn es kein Allheilmittel ist und nur ein Baustein im Kampf gegen Rechts sein kann, haben wir Interesse an einem erfolgreichen Verbotsverfahren des Bundesrats gegen die NPD. Dafür müssen Beweise vorliegen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genügen, da ein erneutes Scheitern fatal wäre.
3. Fremdrentengesetz
Wir GRÜNE haben uns bisher als einzige Partei dem Problem der Altersarmut unter Einwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion zugewandt. Unser Vorschlag ist es, dass jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion rentenrechtlich mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gleichgestellt werden. Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurückgelegt haben, werden nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen. Dieser Vorschlag ist vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss, wir halten ihn aber für einen guten Aufschlag für eine Debatte, die wir im Bundestag dringend – gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinden – führen müssen.
4. Sanktionen gegen Israel
Wir können uns eine faire Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes nur in der Struktur zweier nebeneinander existierender Staaten vorstellen. Deshalb können wir in den neuen Richtlinien für EU-Förderprogramme weder eine Beeinträchtigung der kürzlich wiederaufgenommenen Friedensverhandlungen noch Sanktionen sehen. Im Gegenteil: Wir sind davon überzeugt, dass Verhandlungen nur dann zu einem Erfolg führen können, wenn die sogenannte Grüne Grenze als ein wichtiger Bezugspunkt für die territoriale Aufteilung des Landes sichtbar bleibt und nicht verwischt wird. Dies geschieht, indem die EU ihre Position implementiert, »dass sie keine Änderungen der Grenzen von vor 1967 (…) anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Parteien vereinbart wurden«.
DIE LINKE
1. Freiheit der Religionsausübung
DIE LINKE verteidigt das Recht aller auf ein freies und freiwilliges Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion und das Recht auf eine freie Religionsausübung. Bei der Beschneidung minderjähriger Jungen geht es aber im Kern um eine andere Frage, nämlich darum, wie weit das elterliche Erziehungsrecht – und in diesem Rahmen auch das Recht auf religiöse Erziehung – in der Abwägung mit dem Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit reicht. Leider fand die Diskussion dieser Frage in der medial aufgeheizten Debatte nicht immer den nötigen Raum. Daher haben die Abgeordneten der LINKEN sich – ohne Fraktionszwang – mehrheitlich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und für einen Alternativentwurf ausgesprochen, der die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgleicht.
2. NPD-Verbot
DIE LINKE tritt für ein Verbot der NPD ein und hat im Rahmen der aktuellen Debatte zum NPD-Verbot einen eigenen Antrag dazu eingebracht (Drs. 17/13231). Auch im Parteiprogramm spricht sich DIE LINKE klar für ein Verbot der NPD aus, da die Partei bis heute die finanziell und organisatorisch wichtigste Organisation der extremen Rechten ist. Für DIE LINKE ist dennoch klar, dass ein Parteiverbot allein nicht ausreicht, um den Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu führen. Es muss darüber hinaus zu einer dauerhaften und langfristigen Unterstützung all derer kommen, die sich in Projekten, Vereinen und Bündnissen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus engagieren.
3. Fremdrentengesetz
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen, eine bessere soziale Sicherung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer im Alter zu erreichen. Eine Einbeziehung in das Fremdrentenrecht könnte für einen Teil der Betroffenen Verbesserungen bringen. Doch die Konditionen des Gesetzes sind inzwischen so schlecht, dass die erzielten Renten zumeist die Grundsicherung im Alter kaum oder gar nicht erreichen. Abzulehnen ist aber die Haltung, dass das Fremdrentenrecht für Zugehörige des »deutschen Sprach- und Kulturkreises« entstanden und ihnen vorbehalten ist und deshalb keine Anwendung finden kann. Eine Möglichkeit, speziell die Lage von Holocaust-Überlebenden zu bessern, wäre deren Anerkennung als NS-Opfer – wie 2011 vom Bundesrat beschlossen.
4. Sanktionen gegen Israel
Für DIE LINKE gilt, dass Deutschland wegen der furchtbaren Verbrechen der Deutschen an Jüdinnen und Juden während des Nationalsozialismus eine besondere Verantwortung gegenüber einem sicheren Israel, jüdischem Leben in Deutschland und gegen jede Art von Antisemitismus, Rassismus, Unterdrückung und Krieg hat. DIE LINKE begrüßt ausdrücklich den Beginn der Friedensgespräche zwischen Israel und Palästina. Für uns ist der Maßstab das internationale Völker- und Menschenrecht, das für alle Staaten und Konfliktparteien zu gelten hat. Wir verurteilen jegliche Gewaltanwendung der beteiligten Parteien. DIE LINKE tritt weiterhin für die Zweistaatenlösung ein. Vor diesem Hintergrund hält DIE LINKE die neue EU-Direktive für angemessen, nach der ab 2014 in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Sport nur noch israelische Organisationen aus den Töpfen der EU gefördert werden, deren Hauptsitz sich nicht in den besetzten Gebieten befindet.