Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Hessen

Friedenspreis für von Hamas ermordete Friedensaktivistin Silver

Laudator im Hessischen Landtag ist der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert

von Matthias Jöran Berntsen  28.06.2024

Berlin

»Homos sagen Ja zu Israel«

Die East Pride-Parade zeigt in diesem Jahr Solidarität mit dem jüdischen Staat

 28.06.2024

Berlin

Bund soll Aufarbeitung von »Euthanasie«-Morden unterstützen

SPD, Union, die Grünen und die FDP fordern eine Konservierung von Patientenakten

 28.06.2024

Gastbeitrag

Kunsthaus Zürich muss Herkunft von NS-Raubkunst erforschen

Der Bericht zur Sammlung Bührle ist eine Ansage, so Jonathan Kreutner

von Jonathan Kreutner  28.06.2024

USA

»Katastrophe« - Biden versagt bei TV-Duell gegen Trump

Der US-Präsident verlor den Faden und war oft nicht zu verstehen

von Christian Fahrenbach, Christiane Jacke, Julia Naue  28.06.2024

Bern

Schweizer Bundesrat warnt vor Terror

Die Kriege in Gaza und in der Ukraine radikalisieren Islamisten

von Nicole Dreyfus  28.06.2024

Ort der Erinnerung

Kabinett beschließt Entwurf für Deutsch-Polnisches Haus

Über einen möglichen Standort in der Hauptstadt spricht Kulturstaatsministerin Roth mit dem Land Berlin

 27.06.2024

Berlin

Samidoun klagt gegen Verbot durch Bundesinnenministerium

Anhänger des Vereins hatten die Massaker vom 7. Oktober gefeiert

 27.06.2024

Meinung

Die Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen

Der ÖRR sollte nicht die Existenzberechtigung von Juden und Israel canceln

von Jacques Abramowicz  27.06.2024