Bayern

Verwaltungsrichter erlauben »From the river to the sea«

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels bei Demonstrationen weltweit Foto: picture alliance / Sipa USA

Das vorauseilende Verbot von bestimmten israelfeindlichen und antisemitischen Parolen für eine Demo ist nach Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zulässig. Im konkreten Fall geht es um eine für kommenden Montag auf dem Münchner Goetheplatz angemeldete Versammlung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Landeshauptstadt München hatte als zuständige Ordnungsbehörde für die antiisraelische Demo mehrere Auflagen erlassen, darunter das Verbot der Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!«. Dagegen hatten die Veranstalter geklagt und bekamen nun im Eilverfahren recht (Az: 10 CS 24.1062).

Die Parole gilt als zentraler Schlachtruf der antiisraelischen Bewegung. Kritiker verstehen ihn als Aufruf zur Auslöschung Israels und einer Ausdehnung der palästinensischen Gebiete vom Mittelmeer bis zum Grenzfluss Jordan.

»Umstände des Einzelfalls«

Die Landeshauptstadt hatte die Parole verboten, weil mit der Verwendung der »Anfangsverdacht für eine Straftat« vorliege. Das Verwaltungsgericht München war im Eilverfahren der Argumentation der Stadt zunächst gefolgt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof sah dies aber anders.

Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt rechtfertige keine solche Beschränkung - das grundgesetzlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit wiege schwerer. Ob die Verwendung der Parole strafbar sei, hänge »von den Umständen des Einzelfalls« ab, etwa wenn ein Bezug zur Terrororganisation Hamas hergestellt werde.

Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug konnte die Landeshauptstadt nach Auffassung der obersten bayerischen Verwaltungsrichter nicht darlegen. Die Untersagung der Parole beruhe im Bescheid nur auf Vermutungen. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass mit der Entscheidung im Eilverfahren »keine Legalisierungswirkung« für die Parole verbunden sei. Ermittlungsbehörden könnten »im Einzelfall strafrechtlich relevantes Verhalten« weiterhin verfolgen.

Am Freitag kommentierte der Zentralrat der Juden in Deutschland die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München. »Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar«, erklärte ein Sprecher. »Der Schlachtruf der Hamas bedeutet die Auslöschung Israels und die Vertreibung und Vernichtung der dort lebenden Juden. Daraus macht die Hamas schon in ihrer Charta keinen Hehl.«

Es handle sich bei der Parole nicht etwa um Forderungen in Bezug auf das Westjordanland oder zur Rückkehr zu den Grenzen von 1967, sondern um Vernichtungsfantasien gegen den jüdischen Staat, so der Zentralrat. »Die Tatsache, dass ein Gericht Umstände sieht, in denen das Skandieren dieser Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, ist befremdlich. Die absolute Grenze des politisch Sagbaren in Deutschland ist das Strafrecht. Jetzt sehen wir den Gesetzgeber in der besonders dringenden Pflicht, hier baldmöglichst Klarheit zu schaffen und diese Parole zu verbieten.« epd/ja

Würdigung

Argentiniens Präsident Milei erhält »jüdischen Nobelpreis«

Der ultraliberale Staatschef gilt als enger Verbündeter Israels und hat großes Interesse am Judentum. Das Preisgeld in Höhe von einer Million Dollar will er für den Kampf gegen Antisemitismus spenden

von Denis Düttmann  14.01.2025

Berlin

Vereinigung fordert Ausschluss der AfD bei Holocaust-Gedenken

Die demokratische Einladungspraxis, alle im Parlament vertretenen Parteien einzubeziehen, sei für die NS-Opfer und ihre Nachkommen und für viele demokratische Bürger nicht mehr tragbar

 14.01.2025

New York

46 Prozent aller Erwachsenen auf der Welt haben antisemitische Ansichten

Die Anti-Defamation League hat 58.000 Menschen in 103 Ländern befragt

 14.01.2025

NRW

NRW-Leitlinien für zeitgemäßes Bild des Judentums in der Schule

Mit Büchern gegen Antisemitismus: NRW-Bildungsministerin Feller hat zwölf Leitlinien für die Darstellung des Judentums in der Schule vorgestellt. Denn Bildungsmedien seien ein Schlüssel zur Vermittlung von Werten

von Raphael Schlimbach  14.01.2025

Faktencheck

Hitler war kein Kommunist

AfD-Chefin Weidel bezeichnet den nationalsozialistischen Diktator als »Kommunisten«. Diese These wird von wissenschaftlicher Seite abgelehnt

 14.01.2025

Berlin

Wegen Gaza-Krieg: Syrer beschädigt erneut Gebäude im Regierungsviertel

Erst das Innenministerium, dann der Amtssitz des Bundeskanzlers: Zweimal binnen weniger Tage fasst die Polizei in Berlin einen Mann, der wegen des Gaza-Kriegs wütet

 14.01.2025

Studie

Frauen und jüdischer Widerstand bei Schulnamen unterrepräsentiert

Welche Persönlichkeiten prägen die Namen deutscher Schulen? Eine Studie zeigt: Pädagogen spielen eine große Rolle. Frauen und Juden eher weniger

 14.01.2025

Debatte

»Zur freien Rede gehört auch, die Argumente zu hören, die man für falsch hält«

In einem Meinungsstück in der »Welt« machte Elon Musk Wahlwerbung für die AfD. Jetzt meldet sich der Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner zu Wort

von Anna Ringle  13.01.2025

7. Oktober

Einigung auf Geisel-Deal zum Greifen nahe 

Ein Drei-Stufen-Plan sieht Medien zufolge die Freilassung von Geiseln sowie palästinensischen Häftlingen vor. Das Weiße Haus gibt sich optimistisch, dass bald ein Deal stehen könnte

von Julia Naue  13.01.2025 Aktualisiert