Das Verteidigungsministerium hat Ergänzungen zum Traditionserlass für die Bundeswehr nach öffentlicher Kritik wieder zurückgenommen. Mit dem Papier habe ein Abteilungsleiter des Ministeriums Bezüge hergestellt, »die sich jetzt in der Rückschau so nicht als förderlich herausgestellt haben«, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin.
Der Traditionserlass der Bundeswehr regelt die Traditionspflege der Truppe. Das Dokument soll Führungskräften Handlungssicherheit beim Umgang zum Beispiel mit der Wehrmacht geben. Er wurde 2018 überarbeitet und sei nun mit »Ergänzenden Hinweise« versehen worden, darunter auch Beispielen für militärische Exzellenz.
Dazu wurden Offiziere aufgelistet, die in der Wehrmacht gekämpft und sich dann beim Aufbau der Bundeswehr Verdienste erworben hatten. In der Zeitenwende nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sei die Bedeutung von Kriegstüchtigkeit gestiegen. Aufgabe der Traditionspflege sei es auch, die Einsatzbereitschaft und den Willen zum Kampf stärken, wenn es für den Auftrag nötig sei, hieß es.
Demokratie und Rechtsstaat
»Insgesamt hat die Gesamtdebatte dazu geführt, dass wir uns noch mal die Formulierungen angeschaut haben und sie vom Markt nehmen«, sagte der Sprecher. »Das heißt, die ergänzenden Hinweise werden zurückgenommen, weil sie eben insgesamt Zweifel am Grundsatz haben aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat steht - ohne Bezüge eben zu Wehrmachtszeiten.«
Immer klar müsse sein, dass die Tradition der Bundeswehr selbst der Kern der Erinnerungskultur der Bundeswehr sei. Zu den Ergänzungen sagte er: »Im Ergebnis wurden diese heute damit außer Kraft gesetzt, und wir hoffen damit für Eindeutigkeit und Verhaltenssicherheit dann gesorgt zu haben.«
Im Jahr 2018 wollte die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem neuen Erlass die eigene Geschichte der Bundeswehr in den Fokus rücken. Die Abgrenzung zur Wehrmacht wurde schärfer gefasst.
»Schuldlos missbraucht« oder »schuldhaft verstrickt«
Im Erlass von 1982 hieß es noch: »In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen.«
Im neuen Erlass stand dann, dass die Wehrmacht allgemein als Institution keine Tradition begründen kann. »Die Wehrmacht diente dem nationalsozialistischen Unrechtsregime und war in dessen Verbrechen schuldhaft verstrickt, die in ihrem Ausmaß, in ihrem Schrecken und im Grad ihrer staatlichen Organisation einzigartig in der Geschichte sind.«
Die Neufassung zog auch eine klare Grenze zur Nationalen Volksarmee der DDR. dpa