Nach zwei Nebenklagevertretern hat nun auch die Verteidigung des früheren SS-Wachmanns im KZ Stutthof Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt.
Die Revisionsführer können ihr Rechtsmittel nun innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründen, das in den nächsten Wochen abgefasst wird, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Danach würden die Akten über Staatsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.
beihilfe Eine Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg hatte den 93 Jahre alten Angeklagten vergangene Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert. dpa