Im Gurlitt-Skandal geht es nicht um einen älteren Herrn, bei dem Bilder gefunden wurden, die ihm nicht gehören. Der Skandal besteht vielmehr darin, wie die Behörden mit den sichergestellten Bildern umgehen. Da muss man redlicherweise von einem Geheimverfahren sprechen, das uns präsentiert wird. Wir wissen nicht, auf welcher Grundlage die Beschlagnahmung der Bilder in der Wohnung von Cornelius Gurlitt erfolgt ist. Uns wurde gesagt, dass es sich um 1200 Werke handelt – anfänglich war noch von 1400 die Rede.
Warum wurden die Bilder nicht gezeigt, etwa im Internet? Angeblich, weil das rechtlich nicht möglich sein soll, obwohl es keine juristischen Argumente für diese Geheimnistuerei gibt. Dann werden trotzdem auf einer Pressekonferenz acht Bilder präsentiert, aber niemand erklärt, warum dieses Pars pro Toto zulässig, das Ganze ins Internet zu stellen aber unzulässig sein soll.
Völlig unklar ist, wie diese Auswahl zustande kam. Später werden 25 Bilder im Netz veröffentlicht – warum nicht 225? Und warum erfahren wir die Quelle der Bilder nicht – stammen sie aus der Aktion »Entartete Kunst« oder wurden sie jüdischen Familien geraubt?
diebesgut Den Höhepunkt an Zynismus hat der zuständige Staatsanwalt in Augsburg erreicht, der in einer abstrusen Pressekonferenz erklärte, man könne die Bilder nicht zeigen, weil die Anspruchssteller geschont werden müssten. Wenn man die Bilder aus der Sammlung Gurlitt nicht kennt, kann man keine Ansprüche geltend machen, deshalb besteht ja das Gebot der Transparenz.
Diesem Zynismus steht Bayerns Justizminister kaum nach: Er hat nun mitgeteilt, dass er ein Gesetz einbringen will, wonach für Bilder die Verjährungsfrist aufgehoben wird. Das wird nicht gelingen, weil es verfassungsrechtlich unzulässig und überflüssig ist. Denn niemand, der berechtigte Ansprüche auf ein bei Gurlitt gefundenes Bild stellt, muss hinnehmen, dass der sich auf Verjährung beruft. Das wäre ja so, als versuche ein Dieb, mit Hinweis auf die Verjährung das Diebesgut zu behalten.
Was nottut, ist erst einmal Transparenz: Die Staatsanwaltschaft Augsburg muss die Bilder, um die es geht, ins Netz stellen – und zwar vollständig. Es gibt keinen Grund, dies nicht zu tun. Erst wenn diese Forderung erfüllt ist, können wir sinnvoll diskutieren, wie die geraubten Bilder ihren rechtmäßigen Besitzern beziehungsweise ihren Erben zukommen oder aber auch den Museen zurückgegeben werden können.
Der Autor ist Rechtsanwalt und war lange Zeit Vorsitzender des Vereins der Freunde der Nationalgalerie Berlin.