Die Zahl der Menschen mit rechtsextremistischen Einstellungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Eine ähnliche Entwicklung beobachtet der Verfassungsschutz auch im Bereich des Linksextremismus.
Lediglich bei den Islamisten stellt die Kölner Behörde in ihrem Jahresbericht für 2021 einen leichten Rückgang fest. Doch auch das ist nach Einschätzung der Verfassungsschützer kein Grund zur Entwarnung. Vor allem von dschihadistisch motivierten Einzeltätern und Kleinstgruppen gehe nach wie vor eine große Gefahr aus.
Laut Bericht wuchs das Personenpotenzial im rechtsextremistischen Spektrum im zurückliegenden Jahr um rund 1,8 Prozent auf 33.900 Menschen an. Knapp 40 Prozent von ihnen schätzt der Verfassungsschutz als gewaltorientiert ein.
Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD inzwischen als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus einstuft, spielt in dem Bericht noch keine Rolle. Denn die Partei hatte 2021 präventiv gegen die Beobachtung als Verdachtsfall geklagt, die dem Verfassungsschutz auch den Einsatz von V-Leuten und anderer nachrichtendienstliche Mittel erlaubt.
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das dem Bundesamt nun die Verdachtsfall-Beobachtung gestattet, erging erst im März diesen Jahres. Die Parteispitze hat entschieden, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Mit einem Anstieg um knapp 1,2 Prozent auf nunmehr 34.700 Menschen stieg die Zahl der linksextremistisch Orientierten etwas weniger stark an. Der Anteil der Linksextremisten, die Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele ausüben oder dies zumindest billigen, lag im vergangenen Jahr laut Bericht bei knapp 30 Prozent.
Erstmals im Verfassungsschutzbericht aufgeführt ist das im April vergangenen Jahres neu eingerichtete Beobachtungsobjekt »Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates«.
In dieser ideologisch sehr heterogenen Kategorie fasst der Inlandsgeheimdienst Gruppierungen und Akteure zusammen, die weder dem Links-, noch dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind, bei denen es aber Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie Verfassungsgrundsätze außer Kraft setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigen wollen. Das sind Menschen und Gruppierungen, die bestimmte Verschwörungstheorien verbreiten, das demokratische Staatswesen in Zweifel ziehen oder dieses rundheraus ablehnen. dpa
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