Der Verfassungsschutz wertet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu seiner Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als Erfolg. »Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist«, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. »Das ist ein guter Tag für die Demokratie«. Eine detaillierte Stellungnahme werde seine Behörde abgeben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und vom Bundesamt ausgewertet worden sei.
V-LEUTE Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD.
Der langjährige Co-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen. Zur Begründung schrieb er: »Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben.«
ARBEIT IM BUNDESTAG Die Gerichtsentscheidung könnte nach Einschätzung von Politikern der anderen Parteien auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag haben. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte im ZDF-»heute journal«: Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf. Auch für den Deutschen Bundestag selbst - zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.«
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), sagte: »Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes.
Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich überrascht von dem Urteil. Die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die AfD werde sich »als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen«, sagte Chrupalla. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag. dpa