Der Verfassungsschutz hat die israelfeindliche BDS-Bewegung in den Blick genommen: Verfassungsschützer von Bund und mehreren Ländern prüften, ob die Bewegung als verfassungsfeindlich eingestuft werden muss, berichtete die Wochenzeitung »Die Zeit«. BDS stelle das Existenzrecht Israels infrage, sagte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) der Zeitung. »Wir dürfen das nicht laufen lassen.« Die Verfassungsschutzbehörden müssten sich »stärker mit dem BDS und seinen antiisraelischen Positionen auseinandersetzen«.
Bereits seit Anfang des Jahres sammelten die Nachrichtendienste von Bund und Ländern belastendes Material gegen die Israelgegner. Die Bewegung sei auch bei einem Treffen der Nachrichtendienstchefs am Dienstag im Berliner Kanzleramt Thema gewesen. Nach Angaben der Zeitung stufen die Behörden die Aktivitäten der BDS-Bewegung als antisemitisch ein. Damit wäre die Bewegung ein Fall für den Verfassungsschutz.
pläne Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte die konkreten Pläne am Mittwoch nicht. Er verwies aber auf die Aussage des Antisemitismusbeauftragten des Bundes, Felix Klein, dass die BDS-Bewegung »eindeutig antisemitisch« sei. Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, dass es eine Sache des Verfassungsschutzes sei.
BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Desinvestitionen sind die Rücknahme von Investitionen. Die israelfeindliche Boykottbewegung fordert ein Ende der Besatzung des Westjordanlandes, der Golanhöhen und Ost-Jerusalems sowie ein Recht auf Rückkehr nach Israel für palästinensische Flüchtlinge und deren Nachkommen.
Der Bundestag hatte die »Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung« im Mai als antisemitisch bezeichnet. In einem entsprechenden Antrag hatten die Abgeordneten gefordert, dass die Bewegung und ihre Unterstützer kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten sollen. dpa/epd