Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch vor Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. »Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein«, sagte Behördenchef Thomas Haldenwang am Montag bei einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages.
Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt.
Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: Entweder hat sich der Verdacht nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung als Verdachtsfall beenden. Oder der Verdacht bestätigt sich, worauf dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung folgen würde.
Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall, etwa wenn sich aufgrund interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt. dpa